Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_10-Juli.pdf

- S.66

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Das, was der Gemeinderat beschlossen
hat, habe ich dem Landesgesetzgeber
übermittelt und das ist retour gekommen.
Ich habe die Direktwahl des Bürgermeisters weder positiv noch negativ beeinflusst, denn ich fürchte mich verlässlich
nicht vor der Direktwahl - jeden Tag noch
weniger. Das, was im Gemeinderat vorgeschlagen wurde, ist mit 39 : 1 Stimmen
beschlossen worden.
Ich verstehe nicht, warum man in dieser
Frage für mich inhaltlich zu wenig diskutiert. Es wird immer die Abstimmung 39 : 1
herangezogen. Als diese Stellungnahme
bei der Stadt Innsbruck eingelangt ist, wäre, ohne eine große Aufregung zu verursachen, die Möglichkeit bestanden, darüber zu diskutieren.
Nach dem Vorschlag des Landes Tirol hätten wir uns damit beschäftigen können,
wie wir unsere Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) absichern. Dann ist aber
schon von Waffe, Knüppeln, Handschellen
usw. gesprochen worden und die Diskussion ist vollkommen aus dem Ruder gelaufen. Das, was der Gemeinderat beschlossen hat, ist in diesem Entwurf enthalten.
Als Bürgermeisterin bin ich wie die Mitglieder des Gemeinderates mit vielen Anliegen von BürgerInnen befasst. In diesem
Jahr war ich besonders mit der Mobilen
Überwachungsgruppe (MÜG) und der Polizei befasst, wozu ich persönlich wahrscheinlich vielleicht ein anderes Sicherheitsverständnis habe. Ich fürchte mich
weder am Hauptbahnhof Innsbruck noch
dann, wenn ich um den Hauptbahnhof
Innsbruck herumgehe. Viele BürgerInnen
fürchten sich und aus diesem Grund habe
ich das auch zur Kenntnis zu nehmen.
Ich sehe das umgekehrt. Das Land Tirol
hätte den Vorschlag aus dem Jahr 2007
umsetzen sollen. Es wird diesbezüglich
auch bis zum Jahr 2015 kein solches Landesgesetz geben. Wenn vier Jahre kein
solches Gesetz beschlossen wurde, wird
es auch künftig keines geben. Jedes Mitglied des Gemeinderates kann deshalb
feststellen, dass dieser Ausweg zu ist,
aber es kann jeder/jede einen Brief an das
Christkind schreiben.
Das Land Tirol hat eine Möglichkeit vorgeschlagen, aber wir waren uns damals nicht
GR-Sitzung 14.7.2011

einig und es hat einen Kompromiss mit
vielen anderen Dingen gegeben. Viel
wichtiger war, dass die Klubförderungen
geregelt werden und im Stadtsenat mehr
Mitglieder sein sollen.
(GR Grünbacher: Das ist ja unglaublich!)
Im neuen Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck (IStR) sind viele Dinge geregelt
worden, die für die BürgerInnen vollkommen unerheblich sind. Diese Dinge erleichtern vielleicht im Gemeinderat die Arbeit, aber es wurden viele alte Dinge aufgelassen, da wir der Meinung waren, dass
sich die tatsächliche Zusammenarbeit auf
einer ganz anderen Ebene abspielt. Dabei
geht es um die Ressortverteilung usw.
Über den zusätzlichen Vorschlag des
Landes Tirol kann man diskutieren und
muss nicht sofort den großen Notstand
ausrufen, dass wir mit 39 : 1 das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck
(IStR) beschlossen haben.
Das Verhalten jener, die sich heute über
den Aufgabenbereich der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) lächerlich gemacht haben, ist für mich grob fahrlässig.
Zu GR Weiskopf, der die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) in einer eigenen lächerlichen Tonart angesprochen hat:
Wenn beispielsweise in der Wohnung neben GR Weiskopf eine Fete abgeht und
die Polizei gerufen wird, kann diese nicht
kommen, da sie nicht nur fünfzig, sondern
siebzig PolizistInnen zu wenig hat. Es gibt
dann eine Bestimmung, laut dieser für
Lärmquellen andere Institutionen zuständig sind. Dann wird GR Weiskopf vielleicht
doch das eine oder andere Mal über die
Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) froh
sein und sich nicht in einer derart lächerlichen Art äußern.
Zu den ortspolizeilichen Verordnungen,
die GRin Mag.a Schwarzl angesprochen
hat: Warum haben wir im Gemeinderat
nicht schon lange die Verordnungen
hinsichtlich Taubenfütterungsverbot,
Räumung von Abortgruben, Beförderung
und Verwendung von Fäkalien im Stadtgebiet, Verhalten in der Freizeitanlage
Rossau und auf dem Gelände der Bergisel-Sprunganlage, aufgehoben?
Ich habe in der letzten Woche den Auftrag
erteilt, dass die entsprechenden Verord-