Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 2011_10-Juli.pdf
- S.67
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nungen aufgehoben werden. Die Festnahmebefugnis betrifft die ortspolizeilichen
Verordnungen. Bei den Parkanlagen, Alkoholverbot usw. - ich gehe davon aus,
dass der Gemeinderat die Mehrheit der
BürgerInnen vertritt -, geht es um einen
Missstand, den wir exekutiert haben wollen. Aus diesem Grund ist für mich eine
solche Bestimmung sinnvoll.
Mir geht es, Bgm.-Stellv. Gruber, nicht um
einen Kompromiss. Ich maße mir als Bürgermeisterin an, etwas mehr Information
zu haben. Vielleicht gibt es 39 Mitglieder
des Gemeinderates die sagen, dass ich
jetzt größenwahnsinnig wäre. Ich habe im
Land Tirol weder jemanden gebeten, gebettelt, angefragt noch mich mit jemandem
beraten. Auch habe ich mir von Alt-Bgm.Stellv. Mag. Dr. Platzgummer nichts einflüstern lassen.
Ich habe als Bürgermeisterin eine andere
Herangehensweise und deshalb erachte
ich das in einem Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR), das ich mitbeschließen soll, für wichtig. Wenn eine
entsprechende Vorlage zur Beschlussfassung vorliegt, sage ich "Ja" dazu, dass so
etwas enthalten sein soll. Von dieser Meinung lasse ich mich nicht abbringen, nur
damit wir dann mit 39 oder 40 Stimmen
abstimmen können. Das ist mein Zugang.
Ich habe weder die StadtrechtsreformKommission (StRRK) hintergangen, desavouiert noch etwas nicht eingehalten. Es
wurde gesagt, dass die Chance nicht genützt wurde.
(GR Grünbacher: Das ist kein Schlusswort, sondern das sind ja Beleidigungen.)
Auch ich habe mir Beleidigungen anhören
müssen.
GR Psaier hat angesprochen, dass eine
Chance nicht genützt wurde und die Direktwahl des Bürgermeisters gewollt wird.
Ich glaube, dass auch die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) gewollt wird. Die Direktwahl ist nicht das einzige, das die BürgerInnen haben möchten, sondern sie
möchten auch Sicherheit haben.
Ich sehe es auch nicht so, dass dieser Bereich mit der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) als Sicherheit nicht tauglich ist auch für das subjektive Sicherheitsempfinden der BürgerInnen. Hier bin ich andeGR-Sitzung 14.7.2011
rer Meinung als jene 29 Mitglieder des
Gemeinderates, die diesen Abänderungsantrag unterschrieben haben. Für mich ist
das nicht in einem Kompromiss abzuhandeln.
Es hat heute geheißen, dass ich dem Gemeinderat und der StadtrechtsreformKommission (StRRK) in den Rücken gefallen wäre; woher dieser Wind kommt und
wer hier aller beraten würde? Dies weise
ich zurück und kann das in das Reich der
Fantasien oder Lächerlichkeiten abtun.
Diejenigen, die so etwas behaupten, kennen mich einfach zu wenig. Das mag zwar
sein, aber ich weise dies wirklich zurück.
Es wurde angesprochen, dass die Mobile
Überwachungsgruppe (MÜG) für einen
schmalen Bereich zuständig wäre. Die
Verordnungen hinsichtlich der Taubenplage und Freizeitanlage Rossau usw. gehören eigentlich nicht in das Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR), das ist
überhaupt keine Frage. Es liegt aber in
unserem Ermessen bzw. in unserer Kompetenz zu definieren, welche ortspolizeilichen Verordnungen wir haben und umsetzen müssen.
Mir wurde vorgeworfen, dass ich Sand ins
Getriebe geworfen habe. Ich habe keinen
Sand ins Getriebe geworfen.
(GR Grünbacher: Öl aber auch nicht.)
Ich bin nicht dafür zuständig, was alles im
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) aufgenommen werden soll,
aber wenn etwas vorliegt, dann ist darüber
zu diskutieren. Das ist mein Ansatz- und
Anknüpfungspunkt.
Es gibt in dieser Debatte viele GewinnerInnen. Das ist überhaupt keine Frage, da
wir uns damit befassen. Es ist zulässig,
dass es hier verschiedene Meinungen gibt
und daher ist es gut, darüber im Gemeinderat zu diskutieren. Vielleicht hätte bereits bei der Beschlussfassung am
18.3.2011 eine breitere Debatte stattfinden
sollen, aber damals ist für dieses historische Zeitfenster mit großem Einvernehmen und sehr kollegial in einer sehr kurzen Sitzung dieser wichtige Beschluss gefasst worden.
Sich hier zu verschließen und über dieses
wichtige Thema - das erachte ich für die
BürgerInnen als wichtiges Thema - im