Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_10-Juli.pdf

- S.69

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mando (LPK) und das Stadtpolizeikommando (SPK) verteilt.
Wir haben die Problematik, dass diese
Beamten zwar vorhanden sind, aber kein
direkter Zugriff auf das Stadtpolizeikommando (SPK) möglich ist, weil nur der Offizier vom Dienst des Landespolizeikommandos (LPK) dieses Kommando anfordern kann. Wir hätten relativ einfach mehr
PolizistInnen zur Verfügung - auch in ihrem richtigen Einsatzgebiet -, wenn sie
von den eigenen Leute angefordert würden und man sich im Bundesministerium
für Inneres (BMI) dafür einsetzen würde.
Dafür benötigt man keine neuen Planstellen. (Beifall)
GR Grünbacher: Zur tatsächlichen Berichtigung! Als Mitglied der Stadtrechtsreform-Kommission (StRRK) verwehre ich
mich gegen die Ausführung der Frau Bürgermeisterin, dass wir lediglich Klubausstattungen "aufgefettet" hätten. Das ist natürlich eine Unterstellung und eine völlige
Verkennung der Arbeit der Stadtrechtsreform-Kommission (StRRK).
Es ist ein Gegengewicht zu einer direkt
gewählten Bürgermeisterin in einem Demokratiepaket, das mit 39 : 1 Stimmen im
Gemeinderat beschlossen wurde. Hier einen Faktor herauszunehmen, wäre genauso unsachlich, als würde man mit dem
alten Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) den Bürgermeister direkt
wählen, denn dann hätten wir eine Monarchie. (Beifall)
Bgm.-Stellv. Kaufmann unterbricht um
19.50 Uhr die Sitzung und setzt die Beratungen nach Feststellung der Beschlussfähigkeit um 20.10 Uhr wieder fort.
Bgm.-Stellv. Kaufmann: Gemäß § 33 der
Geschäftsordnung des Gemeinderates ist
zuerst über den Abänderungsantrag abzustimmen. Ich werde diesen Abänderungsantrag in drei Teile teilen. … (Unruhe im
Saal) …
Der § 33 lautet wie folgt:
"lit. a) Abstimmungen werden in folgender
Reihenfolge vorgenommen:

GR-Sitzung 14.7.2011

Besteht ein Antrag aus mehreren
Teilen, so kann der Vorsitzende
über diese getrennt abstimmen
lassen. Eine getrennte Abstimmung
kann auch von jedem Gemeinderatsmitglied verlangt werden."
… (Unruhe im Saal) …
GR Grünbacher: Zur Geschäftsordnung!
Ich möchte wissen, warum der Vorsitzende auf die Idee kommt, dass der Abänderungsantrag aus drei Teilen besteht.
Bgm.-Stellv. Kaufmann: Ich teile diesen
Abänderungsantrag in drei Teile. Ich
könnte jeden Paragraphen als einen Teil
werten. … (Unruhe im Saal) …
(GR Grünbacher: Wie denn?)
Wo liegt hier das Problem? … (Unruhe im
Saal) …
Ich lasse nun den vorliegenden Abänderungsantrag bis einschließlich § 30 Abs. 2
abstimmen:
Mehrheitsbeschluss (gegen 9 "Für Innsbruck" {ohne GR Dr. Schuchter und
GR Haller} und GR Kritzinger; 10 Stimmen):
Der von Bgm.-Stellv. Gruber und MitunterzeichnerInnen eingebrachte Abänderungsantrag wird bis einschließlich § 30 Abs. 2
(Seite 520) angenommen.
Mehrheitsbeschluss (gegen GR Haller;
1 Stimme):
Der von Bgm.-Stellv. Gruber und MitunterzeichnerInnen eingebrachte Abänderungsantrag § 30a (Seite 521) wird
angenommen.