Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 2011_10-Juli.pdf
- S.72
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26.
Verkehrsmaßnahmen
Beschluss (einstimmig):
Die beantragten Verkehrsmaßnahmen
werden gemäß Beilage genehmigt.
Bgm.-Stellv. Gruber übernimmt den Vorsitz von Bgm.-Stellv. Kaufmann.
GR Ing. Krulis referiert die Anträge des
Bauausschusses vom 30.6.2011 und
14.7.2011:
27.
Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 (TROG)
GR Ing. Krulis: Das Tiroler Raumordnungsgesetz 2006 (TROG) wurde novelliert. Die wiederverlautbarte Rechtsvorschrift wird als "Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 - TROG 2011" bezeichnet.
Vom bisherigen System des getrennten
"Allgemeinen und Ergänzenden Bebauungsplanes" wird abgegangen, wobei
künftig die erforderlichen Festlegungen in
einem einheitlichen Bebauungsplan, dem
so genannten "Bebauungsplan" geregelt
werden.
Im Tiroler Raumordnungsgesetz 2011
(TROG) sind für laufende Verfahren keine
Übergangsbestimmungen vorgesehen.
Um eine Beschlussfassung der bereits
aufgelegten Pläne dennoch zu ermöglichen, wurden die Pläne, Planbezeichnungen, Berichte und Beschlussformulierungen entsprechend adaptiert.
Es wird Kenntnis genommen.
28.
III 6519/2011
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HW - B5/7, Hötting-West, Bereich der Wegverbindung zwischen Schneeburggasse und
Hörtnaglstraße (teilweise als Änderung des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. HW - B5 und des
Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. HW - B5/1), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2011
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. HW - B5/3 sechzehn StellungGR-Sitzung 14.7.2011
nahmen eingegangen. Sie liegen dem Akt
im Original bei.
In den Stellungnahmen wurden die Straßenfluchtlinien des Verbindungsweges
zwischen Schneeburggasse und Hörtnaglstraße beeinsprucht. Bezüglich der höchsten Gebäudepunkte fordert ein Einspruchswerber eine Erhöhung, die Anderen sprechen sich für eine Reduktion aus.
Die vorgebrachten Argumente wurden im
Bericht der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
der ein entsprechendes verkehrsplanerisches Gutachten einbezieht und dem Akt
beiliegt, ausführlich behandelt und im
Bauausschuss beraten. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass sich
aus den eingebrachten Einwänden bezüglich der Straßenfluchtlinie keine Abänderung ergibt.
Bezüglich der Bauhöhe hat eine neuerliche detaillierte Analyse der Situation aber
zu Änderungsvorschlägen geführt, die
über das Planungsgebiet des aufgelegten
Entwurfes hinausgehen. Daher wird vorgeschlagen, für das erweiterte Planungsgebiet einen neuen Entwurf aufzulegen,
der Änderungen hinsichtlich der höchsten
Gebäudepunkte beinhaltet.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
30.6.2011:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. HW - B5/7, Hötting-West,
Bereich der Wegverbindung zwischen
Schneeburggasse und Hörtnaglstraße
(teilweise als Änderung des Allgemeinen
Bebauungsplanes Nr. HW - B5 und des
Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HW B5/1), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011,
wird beschlossen.