Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 2011_10-Juli.pdf
- S.76
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37.
III 2699/2011
38.
III 2702/2011
Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. HW B5/5, Hötting-West, Bereich
Grauer-Stein-Weg Nr. 36,
Gpn. 1192/38 und 1192/39, beide
KG Hötting, gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2011
Bebauungsplan Nr. HW - B5/6,
Hötting-West, Bereich Ende der
neuen Erschließungsstraße südlich der Karl-Innerebner-Straße,
Gpn. 1122/4, 1117/2 und 1113/2,
alle KG Hötting, gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2011, 2. Entwurf
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen,
die dem Akt im Original beiliegt.
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen
die dem Akt im Original beiliegt.
Es wird die Beanspruchung eines schmalen Grundstreifens für den Straßenraum
beeinsprucht, der den Gartenbereich erheblich verkleinern würde.
In der Stellungnahme wird im Wesentlichen eine Verlegung bzw. Herausnahme
der geplanten Erschließungsstraße gefordert, insbesondere auch aufgrund ungleicher Aufteilung der Erschließungslasten.
Die Festlegung der Straßenfluchtlinie erfolgte aufgrund einer schlüssigen und
sinnvollen Straßenführung im Hinblick auf
eine langfristige Zielsetzung, sodass die
Beschlussfassung des Planes befürwortet
wird.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (bei
Stimmenthaltung von GR Praxmarer,
1 Stimme; gegen GR Mag. Fritz, 1 Stimme):
Mehrheitsbeschluss (gegen 8 GRÜNE):
Antrag des Bauausschusses vom
30.6.2011:
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. HW - B5/5, Hötting-West,
Bereich Grauer-Stein-Weg Nr. 36,
Gpn. 1192/38, 1192/39, beide KG Hötting,
gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011,
wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden allgemeinen bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer Kraft.
GR-Sitzung 14.7.2011
Im Zuge des gegenständlichen Verfahrens
wurde die Straßenfluchtlinie bereits zu
Gunsten des Einspruchwerbers geändert.
Die Erschließungslasten sind gleichmäßig
aufgeteilt, sodass der Bebauungsplan beschlossen werden kann.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (bei
Stimmenthaltung von GR Praxmarer,
1 Stimme; gegen GR Mag. Fritz,
1 Stimme):
Mehrheitsbeschluss (gegen 8 GRÜNE):
Antrag des Bauausschusses vom
30.6.2011:
Der Bebauungsplan Nr. HW - B5/6, Hötting-West, Bereich Ende der neuen Erschließungsstraße südlich der Karl-Innerebner-Straße, Gpn. 1122/4, 1117/2 und
1113/2, alle KG Hötting, gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2011, 2. Entwurf, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden allgemeinen bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer Kraft.