Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_10-Juli.pdf

- S.77

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2011_10-Juli.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2011
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 551 -

39.

III 14881/2009
Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. MÜ B9/5, Mühlau, Bereich zwischen
Kirchgasse Nrn. 7 und 13, gemäß
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011,
3. Entwurf

vorher eine Diskussion geführt, die diesem
Gemeinderat nicht würdig ist. Das möchte
ich hier kundtun. Es tut mir Leid, aber das
ist für mich traurig.
40.

Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. RO - B1,
Amras, Bereich südlich Grabenweg und westlich Griesauweg
(als Änderung der Bebauungspläne Nr. AM - B11, Nr. AM - B13
und Nr. AM - B16), gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2011

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind vier Stellungnahmen (eine davon
mit fünf Unterstützungserklärungen) eingegangen, die dem Akt im Original beiliegen.
Inhaltlich richten sie sich im Wesentlichen
gegen die Bebauung am ehemaligen
OLEA- und Penzhof-Areal auf Grund von
Höhenentwicklung, Dichte, Verkehr und
fehlender Infrastruktureinrichtungen. Die
Stellungnahmen bringen keine neuen Aspekte ein und wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, der dem Akt
beiliegt, behandelt und im Bauausschuss
eingehend beraten, wobei der Beschluss
des Bebauungsplanes empfohlen wurde.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (bei
Stimmenthaltung von GR Praxmarer,
1 Stimme; gegen GR Mag. Fritz,
1 Stimme):
Mehrheitsbeschluss (gegen 8 GRÜNE,
2 RUDI, FREIHEITLICH UND FREI und
FPÖ; 12 Stimmen):
Antrag des Bauausschusses vom
30.6.2011:
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. MÜ - B9/5, Mühlau, Bereich zwischen Kirchgasse Nrn. 7 und 13,
gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011,
3. Entwurf, wird beschlossen.
Die ergänzenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen gelten nur für den Bereich,
in welchem die besondere Bauweise festgelegt ist.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden allgemeinen bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer Kraft.
GR Haller: Ich möchte festhalten, dass bei
jenen Punkten, wo wir etwas beschließen,
das jahrzehntelang in dieser Stadt sichtbar
ist, ein Drittel der GemeinderätInnen nicht
anwesend ist und zwei Drittel nicht wahnsinnig interessiert sind. Dafür haben wir
GR-Sitzung 14.7.2011

III 4016/2011

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
30.6.2011:
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. RO - B1, Amras, Bereich
südlich Grabenweg und westlich Griesauweg (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. AM - B11, Nr. AM - B13 und Nr. AM B16), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2011, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
Der Beschluss erfolgt gemäß § 65 Abs. 5
Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) unter der aufschiebenden Bedingung, dass
dem Flächenwidmungsplan die nach § 66
Abs. 2 erforderliche aufsichtsbehördliche
Genehmigung erteilt wird.
41.

III 6518/2011
Aufhebung der unterirdischen
Bebauungsdichte im Bebauungsplan Nr. HÖ - B1 im Bereich
Innstraße Nr. 89, Bp. .110,
KG Innsbruck

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig (bei