Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 2011_10-Juli.pdf
- S.78
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Stimmenthaltung von GR Praxmarer;
1 Stimme):
Beschluss (einstimmig)
Antrag des Bauausschusses vom
30.6.2011:
Die im Bebauungsplan Nr. HÖ - B1 im Bereich Innstraße Nr. 89, Bp. .110,
KG Innsbruck, festgelegte unterirdische
Bebauungsdichte wird ersatzlos aufgehoben.
42.
III 5028/2011
Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. MÜ B9/6, Mühlau, Straßenkreuzungsbereich zwischen Kirchgasse Nrn. 2 und 7 sowie Südseite der Kirchgasse zwischen
Haus Nrn. 11 und 13a (als Änderung des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. MÜ - B9/1), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2011
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden allgemeinen und ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer Kraft.
Die Beschlussfassung erfolgt gemeinsam
mit dem Bebauungsplan und Ergänzenden
Bebauungsplan Nr. MÜ - B9/5, 3. Entwurf.
Das sind ergänzende Rahmenbedingungen zum OLEA-Projekt.
Ich bin mit dem heutigen Tag genau
zwanzig Jahre und sechs Tage Mitglied
des Gemeinderates der Landeshauptstadt
Innsbruck. (Beifall von allen Seiten)
Es ist für mich das erste Mal, dass im Hintergrund ein großes "Tohuwabohu" und
Beratungen stattgefunden haben, aber
das ist auch eine Facette des Gemeinderates. Insgesamt muss ich aber sagen,
dass mir bisher diese zwanzig Jahre sehr
viel Spaß bereitet haben.
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme (mit fünf Unterstützungserklärungen) eingegangen,
die sich inhaltlich auf Festlegungen in dem
gleichzeitig vorgelegten Bebauungsplan
Nr. MÜ - B9/5 beziehen. Die Stellungnahme liegt dem Akt im Original bei.
Ich möchte betonen, dass wir Gott sei
Dank im Bauausschuss, auch wenn wir oft
über sehr schwierige Themen und Projekte beraten, ein hervorragendes Klima haben und mir diese Arbeit nach wie vor
große Freude macht. Noch einmal "danke"
an all jene, die mit mir in diesen vielen
Jahren zusammengearbeitet haben. Das
war aber noch keine Abschiedsrede. (Beifall von allen Seiten)
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen
GR Mag. Fritz; 1 Stimme):
GRin Mag.a Schwarzl: Nicht nur Dir Martin,
hat es viel Spaß gemacht, sondern auch
Du hast uns viel Spaß bereitet.
Mehrheitsbeschluss (gegen 8 GRÜNE):
Antrag des Bauausschusses vom
14.7.2011:
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. MÜ - B9/6, Mühlau, Straßenkreuzungsbereich zwischen Kirchgasse Nrn. 2 und 7 sowie Südseite der Kirchgasse zwischen Haus Nrn. 11 und 13a
(als Änderung des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. MÜ - B9/1), gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2011, wird beschlossen.
Die ergänzenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen gelten nur für den Bereich,
in welchem die besondere Bauweise festgelegt ist.
GR-Sitzung 14.7.2011
Zu 19. I-Präs. 326e/2011
I-Präs. 327e/2011
Entwurf eines Gesetzes, mit dem
das Stadtrecht der Landeshaupt
stadt Innsbruck 1975 (IStR) geändert wird und
Entwurf eines Gesetzes über die
Innsbrucker Wahlordnung 2011
(IWO), Begutachtung, Stellungnahme (Zuständigkeit des Gemeinderates aufgrund eines Begehrens gemäß § 29 Abs. 6 des
Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 {IStR})
GRin Mag.a Schwarzl: Zur Geschäftsordnung! Wir sollten die Abstimmung zu