Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_10-Juli.pdf

- S.79

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- 553 -

Punkt 2.o), Anträge des Stadtsenates,
insoferne noch einmal aufmachen, weil
dem Vorsitzenden ein Fehler in der Handhabung unterlaufen ist. Ich darf aus § 33
der Geschäftsordnung des Innsbrucker
Gemeinderates Folgendes zitieren:
"a) Besteht ein Antrag aus mehreren Teilen, so kann der Vorsitzende über diese getrennt abstimmen lassen. Eine
getrennte Abstimmung kann auch von
jedem Gemeinderatsmitglied verlangt
werden.
Das haben wir gemacht.
b) Wurde eine getrennte Abstimmung
vorgenommen, so ist im Anschluss daran über die Annahme oder Ablehnung des betreffenden Antrages in
seiner Gesamtheit Beschluss zu fassen."
Diese Abstimmung haben wir nicht durchgeführt, sondern sofort über den ursprünglichen Minderheitenvotums-Antrag abgestimmt. Daher ist die Gesamtabstimmung
gemäß § 33b der Geschäftsordnung des
Gemeinderates über die zuvor erfolgte getrennte Abstimmung noch einmal durchzuführen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Möglicherweise ist das abschließend nicht so zu regeln und deshalb schlage ich eine Sitzungsunterbrechung vor, damit man sich
die verschiedenen Meinungen einholen
kann.
Bgm.-Stellv. Gruber unterbricht um
20.50 Uhr die Sitzung und setzt die Beratungen nach Feststellung der Beschlussfähigkeit um 21.10 Uhr wieder fort.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übernimmt
den Vorsitz von Bgm.-Stellv. Gruber.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich darf zu
Punkt 2. o), Anträge des Stadtsenates, eine Abstimmung vornehmen lassen, da
über den von Bgm.-Stellv. Gruber und
MitunterzeichnerInnen eingebrachten Abänderungsantrag in Teilen, aber nicht als
Gesamtes abgestimmt wurde.

GR-Sitzung 14.7.2011

Dies wird als Stellungnahme der Stadt Innsbruck an den Landesgesetzgeber
übermittelt. Der vorliegende Gesetzesentwurf findet bis auf diese beiden Paragraphen meine Zustimmung. Jetzt muss man
schauen, wessen Zustimmung sie noch
findet und dann kann man über das Gesamte negativ abstimmen lassen.
Dem Abänderungsantrag werde ich in allen anderen Punkten nicht zustimmen.
Das würde in der Formulierung aber heißen, dass ich der Stellungnahme nicht zustimme. Das ist die Problematik! Ich kann
gar nicht "wir" sagen, weil die Fraktion unterschiedlich stimmt. Jedes Mitglied, welches diese Meinung vertritt, muss das extra zu Protokoll geben. Dann kann man
über den Abänderungsantrag abstimmen.
Dieser wird dann mit den entsprechenden
Stimmen von den Unterfertigten oder anderen Mitgliedern des Gemeinderates angenommen. Ist das richtig?
GR Grünbacher: Wenn der Abänderungsantrag auch mit 21 Stimmen beschlossen wird, ist es eine Stellungnahme
des Gemeinderates und nicht der Stadt
Innsbruck. Die Stadt Innsbruck entscheidet über den Gemeinderat notfalls mit
21 Stimmen. Dass jetzt ein anderes
Stimmverhalten mitgegeben wird, das verstehe ich einfach nicht.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Das ist die
Schwierigkeit, weil dann alle anderen
Punkte abgelehnt werden. Wir stimmen
nicht über die Stellungnahme ab, und das
ist das Problem. Wir hatten das vorher
aber aufgeklärt.
GR Grünbacher: Das habe ich nicht verstanden.
GRin Mag.a Schwarzl: Das Problem ist,
dass die Fraktion "Für Innsbruck" im
getrennten Abstimmungsverfahren genau
sagen konnte, wofür und wogegen sie ist.
Jetzt muss noch gesamthaft abgestimmt
werden. Wenn die Fraktion "Für Innsbruck" gesamthaft gegen unseren Abänderungsantrag stimmt, dann besteht die
Angst, dass dem Land Tirol vermittelt wird,
die Fraktion "Für Innsbruck" wäre generell
gegen eine Stellungnahme der Stadt. Das
soll durch Protokollerklärungen vermieden
werden.