Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_10-Juli.pdf

- S.107

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- 581 -

(SPZ), wurde die Ausschreibung und das
Raum- bzw. Funktionsprogramm für den
Neubau dementsprechend verfasst. Nun
steht das Siegerprojekt fest.
Wie aus der Presseaussendung der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG)
vom 4.7.2011 zu entnehmen, wählte das
Preisgericht unter Vorsitz der Wiener Architektin Dipl.-Ing.in Feria Gharakhanzadeh
aus 92 eingereichten Entwürfen bei der
ersten Jurysitzung am 15.4.2011 sechs
Projekte für die zweite Stufe der Weiterbearbeitung aus.
Bei der zweiten Jurysitzung am 28.6.2011
wurde von den sechs überarbeiteten Projekten der Entwurf von Arch. Dipl.Ing. Reitter aus Innsbruck zum Siegerprojekt ausgewählt. Der Entwurf überzeugt
durch hohe Flexibilität und vielfältige Nutzung der Räume im Hinblick auf zukünftige Nutzungen. Die geplante Verbindung
beider Schulen (bestehende Neue Mittelschule Hötting und zukünftiges Sonderpädagogisches Zentrum {SPZ}) bietet große
Synergien- und Kooperationsmöglichkeiten. Die pädagogischen Anforderungen an
die Schule können mit dem geplanten Projekt sehr gut umgesetzt werden, auch im
Hinblick auf eine inklusive Schule."
Weiters hat die Stadt Innsbruck als Schulerhalter keine Zuständigkeit zur Einführung der "inklusiven Schule". Dies ist nur
über Initiative des Bundesministeriums für
Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK)
möglich. Im Sinne des Gemeinderatsbeschlusses vom 14.10.2010 wird die Stadt
Innsbruck jedoch entsprechende Projekte
des Bundesministeriums für Unterricht,
Kunst und Kultur (BMUKK) bzw. des Landes Tirol unterstützen und darin mitarbeiten.
Weiters darf festgehalten werden, dass
Angelegenheiten der Schuleinschreibung
und der bescheidmäßigen Feststellung
über einen sonderpädagogischen Förderbedarf eines Kindes gesetzlich in der
Mag.-Abt. V, Bezirksschulangelegenheiten, angesiedelt sind, weshalb hier keine
Beantwortung möglich ist.
Abschließend wird angemerkt, dass die
Aufgaben und Zuständigkeiten der Stadt
Innsbruck als Schulerhalter gesetzlich im
Tiroler Schulorganisationsgesetz
(TSchOG) geregelt sind und explizit keine
GR-Sitzung 14.7.2011

Zuständigkeit in den Bereichen "Schulorganisation" und "Pädagogik" bestehen.
Zu den Fragen 2.1 bis 9.5: Entfällt, siehe
dazu Antwort zu Frage 1.
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser
Beantwortungsvorlage beträgt 5 Stunden
40 Minuten.
GRin Mag.a Schwarzl: Ich beantrage die
Eröffnung der Debatte.
Mehrheitsbeschluss (gegen 8 GRÜNE,
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer, GRin
Dr.in Waibel, GR Schuster und GR Weiskopf; 12 Stimmen):
Der von GRin Mag.a Schwarzl gestellte Antrag auf die Eröffnung der Debatte wird
abgelehnt.
Eine Kopie der Anfragebeantwortung wird
den Klubobleuten in der Sitzung des Gemeinderates ausgehändigt.
46.10 I-OEF 95/2011
Umbau der Graßmayr-Kreuzung
und Neugestaltung des Kaiserschützenplatzes, Stand der Verhandlungen, Baubeginn, Planungsarbeiten, Baumaßnahmen
im Straßenraum für den Stadtteil
Wilten (ÖVP)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur dringenden Anfrage der ÖVP (Seite 562) Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Das Straßenbaubewilligungsverfahren wird durch zwei Gebietskörperschaften abgewickelt, dem Amt der Tiroler
Landesregierung (für alle Straßenteile die
die Landesstraße betreffen) und dem
Stadtmagistrat Innsbruck (für alle Straßenteile die die Gemeindestraße betreffen).
Die Tiroler Landesregierung hat noch keinen Straßenbaubewilligungsbescheid erlassen. Im Verfahren der Tiroler Landesregierung gibt es nur eine Instanz.
Der Stadtmagistrat Innsbruck hat einen
positiven Straßenbaubewilligungsbescheid
erlassen, welcher beeinsprucht wurde. Die
Bearbeitung der 2. Instanz für den Stra-