Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 2011_10-Juli.pdf
- S.108
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ßenbaubewilligungsbescheid ist im Laufen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übergibt den
Vorsitz an Bgm.-Stellv. Gruber.
Es wurde eine Vielzahl an Gesprächen
über die zivilrechtliche Grundeinlöse mit
den betroffenen EigentümerInnen geführt,
welche mit Ausnahme der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) und einem
geringfügig betroffenen Eigentümer zu
keinem positiven Ergebnis geführt haben.
Nach Vorliegen der rechtskräftigen Straßenbaubewilligungsbescheide (Land Tirol
und 2. Instanz Stadt Innsbruck), werden
wiederum Verhandlungen geführt. Es ist
davon auszugehen, dass die betroffenen
EigentümerInnen den Weg zum Verwaltungsgerichtshof beschreiten werden.
GRin Dr.in Waibel: Ich habe gefragt, wie
weit die Verhandlungen über die notwendigen Grundablösen fortgeschritten sind
und wann mit einem Abschluss des Straßenbauverfahrens zu rechnen ist. Warum
findet kein rascher Baubeginn statt?
Der Abschluss der Straßenbaubewilligungsverfahren ist vom Verlauf der Verfahren vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechtes (Verfassungsgerichtshof
{VfGH}, Verwaltungsgerichtshof {VwGH})
abhängig und daher derzeit nicht terminisierbar.
Zu Frage 2.: Nein, weitere Gründe liegen
nicht vor.
Zu Frage 3.: Nein, die Planungen werden
so weiterverfolgt (inklusive Untertunnelung) wie eingereicht.
Zu Frage 4.: Mit den Grundlagenerhebungen und der Vermessung des Gebietes
wurde begonnen, die Planungsarbeiten
werden im Herbst 2011 begonnen.
Zu Frage 5.: Ausbau des Innrain sowie
Belagssanierungen gemäß Belagssanierungsprogramm.
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser
Beantwortungsvorlage beträgt 2 Stunden
und 40 Minuten.
GRin Dr.in Waibel: Ich beantrage die
Eröffnung der Debatte.
In dieser Anfragebeantwortung sind zwei
Antworten enthalten, die ich nicht ganz
verstehe.
Mehrheitsbeschluss (gegen 11 "Für Innsbruck" und 8 SPÖ; 19 Stimmen):
Der von GRin Dr.in Waibel gestellte Antrag
auf die Eröffnung der Debatte wird angenommen.
GR-Sitzung 14.7.2011
Mich wundert, dass die Gremien dieses
Gemeinderates eigentlich mit der Trassenführung noch nie befasst wurden. Die Beantwortung dieser Frage hat wie folgt gelautet:
"Das Straßenbaubewilligungsverfahren
wird durch zwei Gebietskörperschaften
abgewickelt, dem Amt der Tiroler Landesregierung (für alle Straßenteile die die
Landesstraße betreffen) und dem Stadtmagistrat Innsbruck (für alle Straßenteile
die die Gemeindestraße betreffen). Die Tiroler Landesregierung hat noch keinen
Straßenbaubewilligungsbescheid erlassen. Im Verfahren der Tiroler Landesregierung gibt es nur eine Instanz.
Der Stadtmagistrat Innsbruck hat einen
positiven Straßenbaubewilligungsbescheid
erlassen, welcher beeinsprucht wurde. Die
Bearbeitung der 2. Instanz für den Straßenbaubewilligungsbescheid ist im Laufen."
Ich weiß auch nicht, wann die Frau Bürgermeisterin für die Grundeinlöse die Beschlüsse vorgelegt hat. Ich bin über die
Beantwortung der Anfrage etwas verwundert, denn ich kann mich nämlich nicht erinnern, dass wir dies im Gemeinderat je
behandelt hätten.
StRin Dr.in Pokorny-Reitter: Ich hatte
heute schon mehrmals die Gelegenheit,
über die verschiedenen Stadien von Projekten zu sprechen. Es ist so, dass im
Tiefbau ein generelles Projekt zuerst im
Stadtsenat beauftragt wird. Dann wird die
Mag.-Abt. III, Tiefbau, die Detailplanung
und das Detailprojekt vorbereiten, welches
im Stadtsenat beschlossen wird.
Im Gemeinderat ist die budgetäre Bedeckung zu beschließen, aber nicht das Detailprojekt mit der Trassenführung im Einzelnen. Dies wurde bereits vor langer Zeit
im Stadtsenat beschlossen.