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Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_04-April.pdf

- S.44

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- 324 -

Wenn man sagt, dass man das Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) nicht so
genau nehmen muss …
(GR Ing. Krulis: Zur tatsächlichen Berichtigung! Ich habe gesagt, dass das Tiroler
Raumordnungsgesetz {TROG} keine Bibel
ist.)
… das ist genau der Grund, dass ich mich
jetzt zu Wort gemeldet habe. Hier ist mit
der Wortwahl etwas unvorsichtig umgegangen worden.
Ich sehe schon, dass das Örtliche
Raumordnungskonzept (ÖROKO) keine
Bibel ist. Es ist aber der Versuch einer
langfristigen Planung, die nicht nur einen
Aspekt anschaut, sondern das Zusammenspiel vieler Aspekte. Wenn man von
den Vorgaben eines solchen Planungsinstrumentes abgehen will, sollte man sich
der Mühe unterziehen - genauso wie bei
diesem Projekt, wo man davon abweicht jenes Wechselspiel der verschiedenen
Planungskriterien mit dem gleichen
Anspruch wie beim Örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROKO) zu überlegen.
Dann kann man sagen, dass man nicht die
Grundidee dieser Entwicklungsentscheidung verlässt, die wir vor vier Jahren
getroffen haben. Das zum ersten Punkt.
(StR Dr. Pokorny-Reitter: Die anderen
überrollen uns.)
Zum zweiten Punkt: StR Dr. PokornyReitter hat die Entwicklung vor 20 bzw. 30
Jahren angesprochen. Damals war ich
schon Mitglied des Gemeinderates …
(Bgm. Zach: Die Grünen sind eine UraltPartei.)
… wenn auch mit entsprechenden Pausen
dazwischen. Ich kann mich jedoch noch
sehr genau an die damaligen Diskussionen und an die von mir gestellten Anträge
hinsichtlich der Planungsverbände mit den
Umlandgemeinden, Steuerverbänden
bezüglich der Kommunalsteuer usw.
erinnern. Damals wurde ich nach dem
Motto "wir müssen nichts tun" ausgelacht.
(GR Ing. Krulis: Das gibt’s ja nicht.)
Irgendwann wird man jedoch diese Dinge
angehen müssen.
Jetzt sieht man, dass man nach einer 20jährigen Entwicklung plötzlich unter Druck
GR-Sitzung 27.4.2006

steht und glaubt, nicht mehr anders zu
können. Auch die langfristig wirkenden
Instrumente muss man irgendwann in die
Hand nehmen, wenn man ernsthaft
versuchen will, aus diesem, meiner
Meinung nach schwachsinnigen, Standortwettbewerb zwischen den Nachbargemeinden herauszukommen.
Gerade eine solche Diskussion sollte ein
Anlass sein, das wieder einmal konkret
anzugehen, wobei man mit den Planungsverbänden die entsprechenden Mittel dazu
hätte.
Es gibt noch etwas und das ist auch für
den Standortwettbewerb zwischen den
Nachbargemeinden ein wesentlicher
Aspekt: Wenn es gesetzliche Bestimmungen wie das Tiroler Raumordnungsgesetz
(TROG) und die Verpflichtung, Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) im Falle von
zu erwartenden negativen Auswirkungen
zu machen, gibt, dann kann das ein
Instrument sein, wenn es sinngemäß und
konsequent angesetzt wird. Das ist jedoch
nur dann sinnvoll, wenn man sich darauf
verlassen kann, dass es in der eigenen
Gemeinde genauso konsequent wie in der
Nachbargemeinde angewendet wird.
Das heißt, wenn diese Planungsinstrumente - dazu gehört auch ein Umweltverträglichkeitsverfahren (UVP) - jene Kraft
haben, die sie eigentlich laut Gesetz
haben sollten, dann können sie auch bei
solchen Entscheidungen helfen. Dann
kann man entscheiden, wo die Umweltauswirkungen besser oder schlechter sind.
Das sind dann Grundlagen für solche
Entscheidungen.
Wenn zwei Akte mit zwei Wochen
Differenz vorliegen, aber in dem einen Akt
steht "es bringt irrsinnig viel mehr Verkehr
und daher trägt es sich und die Innenstadt
geht nicht zugrunde, weil so viel neue
Kunden kommen" und daher brauchen wir
keine Wirtschaftsverträglichkeitsprüfung.
Zwei Wochen später lese ich, dass es
überhaupt keinen zusätzlichen Verkehr
bringt und deshalb keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig ist.
Daher kann ich nur sagen, dass hier
Planungsinstrumente und Grundlagen für
Entscheidungen beliebig gedreht werden.
Wenn wir uns darauf verlassen, dass es
überall anders genauso gedreht wird,