Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_08-Oktober.pdf

- S.24

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2006_08-Oktober.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2006
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 555 -

veranschlagte Haushaltspost überschritten
hat.
Man hat dies im zuständigen Amt zu spät
bemerkt und dies hatte eine Notrechtsverfügung zur Folge. Wenn ich das nicht
gemacht hätte, hätte man wahrscheinlich
diesen Preis nicht bekommen. Die
zuständige Stadträtin war von diesem
Notrecht informiert.

11.1

IV 16/2006
Vp. 1/814000-455000, Straßenreinigung, chemische und sonstige artverwandte Mittel (Salz),
Nachtragskredit zum ordentlichen Haushalt 2006 in der Höhe
von € 120.000,-- (Notrecht - nachträgliche Kenntnisnahme)

Nachstehend angeführte Notrechtsverfügung von Bgm. Zach vom 25.8.2006 wird
nachträglich zur Kenntnis genommen:
Der Nachtragskredit für überplanmäßige
Ausgaben zu Vp. 1/814000-455000,
Straßenreinigung, Chemische und
sonstige artverwandte Mittel (Salz) in der
Höhe von € 120.000,-- wird gemäß § 33
IStR genehmigt.

11.2

IV 16/2006
Vp. 1/814000-459000, Straßenreinigung, sonstige Verbrauchsgüter (Splitt), Nachtragskredit
zum ordentlichen Haushalt 2006
in der Höhe von € 50.000,-- (Notrecht - nachträgliche Kenntnisnahme)

Nachstehend angeführte Notrechtsverfügung von Bgm. Zach vom 25.8.2006 wird
nachträglich zur Kenntnis genommen:
Der Nachtragskredit für überplanmäßige
Ausgaben zu Vp. 1/814000-459000,
Straßenreinigung, Sonstige Verbrauchsgüter (Splitt) in der Höhe von € 50.000,-- wird
gemäß § 33 IStR genehmigt.

11.3

IV 16/2006
Vp. 1/814000-620000, Straßenreinigung, Transporte (Schneeräumung und -verladung), Nachtragskredit zum ordentlichen
Haushalt 2006 in der Höhe von
€ 250.000,-- (Notrecht - nachträgliche Kenntnisnahme)

Nachstehend angeführte Notrechtsverfügung von Bgm. Zach vom 25.8.2006 wird
nachträglich zur Kenntnis genommen:
Der Nachtragskredit für überplanmäßige
Ausgaben zu Vp. 1/814000-620000,
Straßenreinigung, Transporte (Schneeräumung und -verladung) in der Höhe von
€ 250.000,-- wird gemäß § 33 IStR
genehmigt.
StR Mag. Schwarzl: Auch wenn wir über
Notrechtsverfügungen nicht abstimmen,
kann man sich trotzdem zu Wort melden.
Die Frau Bürgermeisterin hat gesagt, dass
die Inflation der Notrechte damit zusammenhängt, dass im Sommer keine
Sitzungen des Gemeinderates stattgefunden haben.
Ich möchte anmerken, dass mindestens
zwei Notrechte der Tagesordnung nicht
mit fehlenden Sitzungen zusammenhängen. Eines davon ist die "Gratisparkstunde
- Gebührenfreie erste Stunde an Freitagen
und Samstagen in den InnenstadtTiefgaragen". Weiters hatte das ominöse
Notrecht hinsichtlich der "BAWAG"
überhaupt nichts mit fehlenden Sitzungen,
sondern mit fehlenden Mehrheiten zu tun.
Bgm. Zach: Das geht an der Sache
insofern vorbei, da den Ausdruck "Inflation" nicht ich geprägt habe. Diesen
Ausdruck habe ich aus der Presse zitiert
und woher er stammt, ist ja bekannt.
Bgm. Zach übergibt den Vorsitz an Bgm.Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger.

12.

I-Präs. 446e/2005
Ausbau der Dörrstraße, Grundeinlösungen (Notrecht - Nachträgliche Kenntnisnahme)

Nachstehend angeführte Notrechtsverfügung des Stadtsenates vom 13.9.2006,
GR-Sitzung 19.10.2006