Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_08-Oktober.pdf

- S.33

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- 564 -

(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Die
Verhandlungen zu diesem Thema stehen
an.)
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer:
Mich erstaunt es doch immer wieder, in
welche Richtung manche Dinge gebracht
werden. Ich möchte zu diesem Notrecht
Folgendes sagen:
Wenn grundsätzlich eine Vorlage von der
zuständigen Stelle, nämlich der Innsbrucker Stadtmarketing GesmbH (IMG), am
17.8.2006 bei der zuständigen Fachdienststelle einlangt und diese mit
Schreiben vom 21.8.2006 im Wege der
Abteilungsleiter mit Schreiben vom
30.8.2006 an die Frau Bürgermeisterin
hinsichtlich eines Sachverhalts, der am
31.8.2006 entscheidende Wirkung
entfaltet, mit der Bitte um Entscheidung
herantritt, muss sich die Frau Bürgermeisterin überlegen, wie sie in dieser Sache
entscheidet.
Im Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck 1975 steht eindeutig, dass in
dringenden Fällen, in denen die rechtzeitige Einberufung des Stadtsenates oder
Gemeinderates nicht mehr möglich ist, die
Frau Bürgermeisterin bzw. der Stadtsenat
an Stelle des Gemeinderates oder die
Frau Bürgermeisterin an Stelle des
Stadtsenates oder an Stelle des Gemeinderates zu entscheiden hat. Weiters steht
im Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck 1975, dass der dringende Fall
dann gegeben ist, wenn ein unmittelbarer
Nachteil in der Sache entstehen würde.
Die Frau Bürgermeisterin hat das Schreiben am 30.8.2006 erhalten und am
31.8.2006 wäre die Gratisparkstundenaktion ausgelaufen und es hätte ab 1.9.2006
keine Gratisparkstunde mehr gegeben.
Genauso stellt sich der Sachverhalt dar.
Die Frau Bürgermeisterin hat entscheiden
können und hat meiner Ansicht nach
richtig entschieden, da die gesetzlichen
Voraussetzungen für das Notrecht
vorliegen. Die gesetzlichen Voraussetzungen liegen auch im Sinne der Ämter und
Dienststellen vor, die genau dieses
Notrecht vorgeschlagen haben. Man kann
ja nachlesen, dass das zuständige Amt
ersucht hat, mittels Notrecht zu entscheiden.
GR-Sitzung 19.10.2006

Das jetzt im Gemeinderat so zu drehen,
als wäre dieses Notrecht nicht rechtens,
ist ganz einfach eine Verdrehung der
Tatsachen. Wenn man sagt, dass es
unnötig ist - so wie es StR Mag. Schwarzl
gesagt hat -, sieht man das vielleicht aus
einer anderen Sichtweise, bringt es aber
automatisch in jene Schiene, dass das
Notrecht immer missbräuchlich gebraucht
wird.
Hier steht überhaupt kein Thema des
missbräuchlichen Gebrauchs des Notrechtes an. Es stellt sich nur die Frage, warum
das nicht früher herangetragen wurde,
sodass das zuständige Gremium entscheiden hätte können? Das muss man
aber die Innsbrucker Stadtmarketing
GesmbH (IMG) fragen.
(StR Mag. Schwarzl: Den ehemaligen
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski muss man
das fragen.)
Ich sage noch einmal dazu, dass Sie auch
mitbeachten müssen - das hat GR Mair
offensichtlich in seiner Wortmeldung
übersehen -, dass diesbezüglich verhandelt werden muss. Die Stadt Innsbruck
wird ja nicht gleich freiwillig sagen, dass
sie das finanzieren wird und dies gleich in
die Gremien bringen wird.
Hier wird offensichtlich lange bis zum
Schluss verhandelt. Bis der Zeitdruck auf
alle Partner so groß wird, sodass man ein
möglichst gutes Ergebnis erzielt. Wenn
dies dann für eine sehr kurze Zeit abgeschlossen wird, nur damit nicht jetzt abrupt
ein Nachteil entsteht, sondern dass man
bis Ende des Jahres eine Lösung hat, ist
das nur recht und billig sowie vernünftig.
Lieber GR Grünbacher, wenn Du sagst,
dass die Gratisparkstunde überhaupt eine
Katastrophe oder so ähnlich ist und wir
können das nicht sagen, dann darf ich
Dich erinnern, dass im Regierungsprogramm unserer Koalition ein klares
Bekenntnis zur Gratisparkstunde steht.
(GR Grünbacher: Aber nicht die Finanzierung.)
Das ist natürlich ein besonderer Scherz,
wenn man sagt, wir machen eine Gratisparkstunde aber finanzieren sie nicht. So
wird es nicht gehen.