Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_08-Oktober.pdf
- S.34
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Es ist auch richtig, wenn man sagt,
solange wir nicht intelligentere Lösungen
dafür haben. Das ist ein ganz wichtiger
Punkt und deshalb ist es auch sinnvoll,
dass das nicht über einen längeren
Zeitraum abgeschlossen wurde. Wenn der
Betrag in der Höhe von € 250.000,-- im
nächsten Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck - der ja noch nicht
beschlossen ist - vorgesehen sein sollte,
dann ist das eine Vorsorgepost, da man
nicht weiß, was bei weiteren Verhandlungen herauskommen wird und wann
intelligentere Lösungen greifen.
Hier ist der Verkehrsstadtrat ja durchaus
auch aufgerufen, darüber nachzudenken.
Wir haben uns schon einige Mal darüber
unterhalten. Alle Mitglieder des Gemeinderates sollten wissen, wie schwer aber
intensiv die Gespräche mit den Betreibern
der Tiefgaragen geführt werden, dass man
zu einer minutengenauen Abrechnung
kommt. Teilerfolge sind bereits erreicht
worden, denn die Tiefgarage beim
Beselepark rechnet minutengenau ab und
in der BTV-Tiefgarage gibt es eine
zehnminütige Abrechnung.
Vielleicht brechen wir endlich dieses
Thema auf und schaffen es wirklich, eine
bessere Zufahrtsmöglichkeit und eine
gerechtere Abrechnung in den Tiefgaragen zu erreichen. Dann schaut das mit der
Gratisparkstunde schon wieder anders
aus. Dazu gehören auch Begleitmaßnahmen bzw. muss man sich überlegen, was
man auf der Oberfläche macht usw.
Ich denke, dass man intensiv daran
arbeitet und deshalb kann man heute noch
nicht sagen, was nächstes Jahr im
Oktober genau sein wird. Daher ist das
Ganze schon etwas polemisch, wenn man
es in die Richtung drängt und meint, dass
das Notrecht eine Katastrophe ist.
GR Mag. Fritz: Ich gebe Bgm.-Stellv.
Mag. Dr. Platzgummer gerne Recht, dass
formell in dieser Frage die Voraussetzungen des § 33 Abs. 3 Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975,
insbesondere des letzten Satzes, vorgelegen sind und dass die Angelegenheit in
der Natur der Sache sofort entschieden
werden musste.
Nur war dieser Sachverhalt, der am
30.8.2006 mit Sicherheit zugetroffen und
GR-Sitzung 19.10.2006
eine Notrechtsverfügung sowohl nötig als
auch ergo legitim gemacht hat, absehbar.
Auf das haben die Diskussionen hingezielt. Irgendjemand hätte sich schon früher
daran erinnern können, wenn seit September 2005 die Absichten des Tourismusverbandes Innsbruck und seine
Feriendörfer (TVB) schon klar waren.
Ich entnehme aber der Äußerung von
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer mit
Befriedigung, dass es nicht ein Versehen
ist, dass für das Jahr 2007 wieder nur
€ 250.000,-- budgetiert sind. Es ist also
nicht daran gedacht, einen Zustand
eintreten zu lassen, dass am 31.8.2007
wieder eine Notrechtsverfügung fällig wird,
da bis dorthin niemand daran gedacht hat,
sondern es ist vielmehr die Verhandlungsposition der Stadt Innsbruck, auf keinen
Fall mehr als € 250.000,-- zahlen zu
wollen. Das heißt, dass die Stadt Innsbruck andere Zahler sucht.
Ich hoffe, dass ich die Erläuterung von
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer als
Antwort auf die Wortmeldung von GR Mair
richtig verstanden habe. Dann halte ich
gerne fest, dass die Stadt Innsbruck mit
einer Verhandlungsposition in die Gespräche geht, die wie folgt lautet: "Wir zahlen
nicht mehr!" Sie geht außerdem in die
Zukunft mit der Position, dass es intelligentere Lösungen als das Fordern von
Tiefgaragen geben könnte, die auch
gesucht werden.
GR Heis hat bei seiner Meinungsumfrage
keinen getroffen, der gegen die Gratisparkstunde gewesen wäre. Wenn mich
jemand fragt, ob ich gerne gratis parke, ob
ich lieber reich und gesund als arm und
krank bin und ob ich jeden Tag gratis zum
Abendessen ein Achtel Wein trinken
möchte, werde ich ja dazu sagen.
Das ändert ja nichts daran, dass das
irgendwer trotzdem zahlen muss, weil es
auf der Welt nichts gibt, was gratis ist.
Etwas, was für den Nutzer gratis ist - in
diesem Fall für den Parker - zahlt ein
Anderer. Der Andere ist in diesem Fall
ganz bestimmt nicht die Wirtschaftskammer für Tirol und die Arbeiterkammer Tirol
(AK).
Das sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, denen von Gesetzes wegen vorgeschrieben ist, wofür sie ihr Geld ausgeben