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Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_08-Oktober.pdf

- S.35

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- 566 -

können und vom Rechnungshof geprüft
werden. Sie sind vom Arbeiterkammergesetz und vom Wirtschaftskammergesetz
her sicher nicht in der Lage, solche
Aktionen zu sponsern. Das können
allenfalls freiwillige Vereinigungen wie die
Innenstadtkaufleute, die zwar mitzahlen
aber nicht so viel Geld haben, um diese
Aktion zur Gänze zu zahlen.
(GR Heis: Ärztekammer für Tirol, Tiroler
Rechtsanwaltkammer Innsbruck.)
Das sind alles öffentlich-rechtliche
Körperschaften, deren Ausgaben vom
Rechnungshof geprüft werden. So weit
kommt es noch, dass die Ärztekammer für
Tirol die Tiefgaragen sponsert. Ich hoffe,
dass die Ärztekammer für Tirol etwas
Gescheiteres zu tun hat.
Ganz davon abgesehen, ist es ein
bisschen inkonsequent, einerseits die
Auflösung der Zwangsmitgliedschaft bei
den Kammern zu fordern und andererseits
diese Kammern dafür heranzuziehen alles
Mögliche zu finanzieren. Das ist ebenso
wirr und widersprüchlich wie populistisch,
nur mit der Sache und mit dem Thema hat
es relativ wenig zu tun. Wenn man die
Gratisparkstunde fordert, ist der Zahler mit
Sicherheit der Steuerzahler.
Wenn ich jetzt den Herrn Steuerzahler und
die Frau Steuerzahlerin frage, ob sie
sponsern wollen, damit jemand anderer
gratis parken kann - das ist nämlich die
einzig richtige Fragestellung -, dann
kommt bei einer Meinungsumfrage kein
hundertprozentiges "Ja" heraus. Das kann
ich garantieren. Deshalb ist es notwendig
das zu tun, was Bgm.-Stellv. Mag. Dr.
Platzgummer gesagt hat, nämlich über
intelligentere Lösungen nachzudenken
und nicht noch mehr Gratisparkstunden,
das ist gleich noch mehr Förderung für die
Betreiber der Tiefgaragen durch die
Steuerzahlerinnen bzw. Steuerzahler, zu
fordern. (Beifall)
GR Grünbacher: Ich möchte meine
zweite Wortmeldung mit einer Entschuldigung beginnen. Selbstverständlich ist
dieses Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck 1975 nicht dazu durchgeführt
worden, weil man keine Mehrheit im
Stadtsenat hat. Das habe ich nicht
gemeint, lieber Bgm.-Stellv. Mag. Dr.
Platzgummer.
GR-Sitzung 19.10.2006

In diversen Medien ist schon gestanden,
dass es bereits ein Notrecht gegeben hat,
wo die Frau Bürgermeisterin gesagt hat,
dass sie es über das Notrecht macht, da
sie im Stadtsenat keine Mehrheit hat. Das
ist fix.
(Bgm. Zach: Nicht alles, was in der
Zeitung steht, entspricht der Wahrheit.
Das ist aber auch nichts Neues.)
Liebe Hilde, ich traue Dir im Positiven wie
auch im Negativen immer viel zu. Das
traue ich Dir auch zu.
Natürlich wissen wir, was im Arbeitsübereinkommen steht. Es sind bei den
Koalitionsvereinbarungen auch über die
Finanzierung und über intelligentere
Varianten gesprochen worden. Lieber
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer, im
Arbeitsübereinkommen ist nicht gestanden, dass die Stadt Innsbruck per se alles
übernimmt, was dort steht. So ist das nicht
und das war auch nie vereinbart.
Jetzt zu unterstellen, dass wir zwar dafür
gestimmt haben und nun müssen wir die
gesamten Zahlungen übernehmen, das ist
nie vereinbart worden und das wird von
uns auch in diesem Rahmen nicht
mitgetragen. Genauso wie man uns nicht
unterstellen kann, dass wir jeden Blödsinn
mittragen, der ansatzweise wesentlich
mehr kostet, als im Arbeitsübereinkommen
steht.
Wir haben für bestehende Projekte ein
Arbeitsübereinkommen abgeschlossen
und dazu stehen wir. Wenn sich hier die
Kosten in welche Richtung immer entwickeln, so ist das natürlich neu zu verhandeln. Kostenexplosionen sind nicht per se
im Arbeitsübereinkommen gedeckt.
(GR Federspiel: Ihr seid eine wackelige
Brut.)
Nein, das ist eine klare Geschichte. Lieber
Rudi, es steht Dir zu, bei den nächsten
Wahlen jenes Ergebnis einzufahren, das
Dir ermöglicht, in die Regierung zu
wechseln.
Es geht hier um ein Notrecht, das zeitlich hier gebe ich StR Mag. Schwarzl völlig
Recht - nicht notwendig war, aber in der
Sache durchaus vertretbar ist, dass es ein
Notrecht ist. Es ist einfach so, dass man
es viel früher gewusst hat und es andere