Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_08-Oktober.pdf

- S.132

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Nach der Gründung der Gesellschaft wurde in der zweiten Sitzung des
Aufsichtsrates die Übersiedlung der Zentralverwaltung in das ehemalige
städtische Marktamt nach vorhergehender Generalsanierung durch die
IIG & Co KEG beschlossen.
Haushistorie

Das ehemalige städtische Marktamt am Innrain stammt im Kern aus
dem beginnenden 18. Jahrhundert. Nach Wiederherstellung der Fassade nach einem Bombenschaden im zweiten Weltkrieg war bis zur Errichtung des neuen Rathauses im Jahr 2002 das städtische Marktamt
im Haus Innrain 24 untergebracht.

Denkmalschutz

Auf das eingeleitete Feststellungsverfahren nach Denkmalschutzgesetz
teilte das Bundesdenkmalamt mit, dass an der Erhaltung des ehemaligen Marktamtes in Innsbruck ein öffentliches Interesse gegeben war.
Das Gebäude reiche in die barocke Stadterweiterungsphase zurück und
dieser Dokumentcharakter für die Stadtentwicklung am Innrain sowie
die qualitätvollen baukünstlerischen Details (frühhistorische Fassade,
Barockportale, Eisentüre) ergaben aus Sicht des Denkmalamtes die
geschichtliche und künstlerische Bedeutung des Objekts.
Seitens des Bundesdenkmalamtes bestand gegen die vorgelegte Einreichplanung grundsätzlich kein Einwand, jedoch waren die straßenseitige Fassade sowie der Bereich des Durchgangs zu erhalten und die
Ausführungsdetails im Einvernehmen mit dem Denkmalamt festzulegen.
4 Ausschreibungen und Vergaben

Vergabe Grundlagen

Eine stichprobenartige Einschau und Kontrolle der einzelnen Vergabevorgänge durch die Kontrollabteilung ergab keinerlei Verstöße gegenüber den geltenden Vergabebestimmungen des BVergG 2002. Die Beauftragungen erfolgten bei Beträgen unter € 12.000,-- mittels Bestellschein, darüber hinaus mittels Schlussbrief und waren lückenlos und
korrekt geführt. Mittels Schlussbrief wurden 14 Gewerke beauftragt,
das finanzielle Volumen der Arbeiten betrug inkl. MwSt. € 908.134,67.

Baumeisterarbeiten

Die Baumeisterarbeiten wurden im Offenen Verfahren gem. § 23 und
§ 31 BVergG 2002 an den Billigstbieter vergeben und wiesen ein finanzielles Volumen von € 267.067,13 inkl. MwSt. auf. Es langten 14 Angebote ein, die Zuschlagserteilung wurde gem. § 44 BvergG kundgemacht
und der Schlussbrief am 11.11.2003 unterfertigt. Die in der Ausschreibung geforderten Sicherstellungen wurden hinterlegt und mit den Arbeiten Ende November begonnen.

Vergaben im nicht offenen Verfahren

Alle übrigen Gewerke wurden gem. § 23 und § 33 BVergG 2002 in nicht
offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung an die jeweiligen
Bestbieter vergeben. Die Zuschlagserteilung wurde gem. § 44 BVergG
kundgemacht und die jeweiligen Sicherstellungen wurden hinterlegt.

Zl. KA-10694/2006

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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