Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_08-Oktober.pdf

- S.134

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6 Baudurchführung
Örtliche Bauaufsicht

Die Agenden der technischen und geschäftlichen Oberleitung inkl. der
örtlichen Bauaufsicht (ÖBA) wurden durch Mitarbeiter der IIG & CO
KEG wahrgenommen.

Baustellenkoordination,
SiGe-Plan

Nach den Bestimmungen des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes wurde
ein Baustellenkoordinator bestellt. Es wurde ein SiGe-Plan erstellt und
gem. § 6 BauKG erfolgte die Vorankündigung der Bauarbeiten. Somit
waren die Voraussetzungen zur Durchführung der Bauarbeiten gem.
BauKG gegeben.

Einzug

Die Räumlichkeiten wurden Ende Dezember 2004 von der Zentralverwaltung der ISD bezogen. In einer Pressekonferenz wurde der neue
Standort präsentiert und mit Jänner 2005 wurde der offizielle Firmensitz an diese Adresse verlegt.
7 Kosten

Vergleich Beauftragung
und Abrechnung

Ein Vergleich zwischen Beauftragungssumme und den tatsächlichen
abgerechneten Kosten der mittels Schlussbrief beauftragten Arbeiten
ergab eine Differenz von € 68.859,68 inkl. MwSt., was einer Überschreitung von 7,6% entsprach.
Bezogen auf die Komplexität der Sanierungsarbeiten erschien aus Sicht
der Kontrollabteilung die Überschreitung als akzeptabel, da Generalsanierungen dieser Art bezüglich der Mengenangabe in der Ausschreibungsphase immer ein gewisses Risiko bergen.

Falschüberweisung

Im Zuge der Überprüfung der Abrechnungsunterlagen wurde festgestellt, dass fälschlicherweise eine Teilrechnung der mit den Zimmermannsarbeiten beauftragten Firma an eine gleichnamige Ofenbaufirma
in Innsbruck bezahlt wurde. Bei der Schlussabnahme der Zimmermannsarbeiten Ende September 2004 wurde die Schlussrechnungssumme festgeschrieben und der Betrag von der IIG & Co KEG zur Gänze überwiesen. Die Falschüberweisung (bereits bezahlte Teilrechnung)
wurde dabei nicht augenscheinlich.
Auf Betreiben der Kontrollabteilung wurde der irrtümlich überwiesene
Betrag zurückgefordert. Das Geld war bis zum Ende der Prüfung retour
überwiesen worden.
In der Stellungnahme wurde seitens der IIG & Co KEG festgehalten,
dass derzeit 4 Kreditoren mit der gleichen Firmenbezeichnung geführt
werden und aufgrund einer falschen Kreditorennummer bei der Anweisungsbuchung die Anweisung zu Gunsten der falschen Firma stattfand.
Jeder mit Kreditorenbuchungen betraute Mitarbeiter ist angewiesen,
vor Freigabe der Zahlungen diese nochmals zu überprüfen, weiterführende Prüfroutinen sind jedoch nicht vorhanden. In Zukunft sollen pro
Quartal die Baukonten mit den Unterlagen der Technik abgeglichen
werden.

Zl. KA-10694/2006

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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