Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_08-Oktober.pdf

- S.135

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Die Kontrollabteilung hält diesbezüglich fest, dass neben der quartalsmäßigen Abgleichung der Baukonten auch eine kontinuierliche Fehlervermeidung erfolgen sollte.
Eigenleistungen - Fehlbuchung

Die Abrechnung von Eigenleistungen der IIG & Co KEG betreffend Planung und örtlicher Bauaufsicht basierte auf der HOA-A 2002. Für
verwaltungstechnischen Aufwand wurde seitens der IIG & Co KEG eine
Bauverwaltungsgebühr von 3,5 % der Nettoherstellungssumme gem.
der Entgeltrichtlinienverordnung 1994 eingerechnet. Mit einem gewährten Nachlass von 20% ergab dies ein Gesamthonorar in der Höhe von
€ 120.876,--.
Bezüglich dieses Gesamthonorars war eine Teilrechnung gestellt und
bezahlt worden. Die Schlussrechnung war noch nicht überwiesen, dafür
fiel in der Baukontoübersicht eine Buchung auf, welche den Buchungstext „Verwaltungsgebühr für 2005“ trug. Auf Nachfrage der Kontrollabteilung handelte es sich nach Auskunft des Prokuristen des technischen
Bereiches bei dieser Buchung um eine automatische Buchung des Programms. So wurde für die verschiedenen Objekte seit Anfang 2004 bei
laufenden, nicht geplanten Instandhaltungsarbeiten eine Verwaltungsgebühr in der Höhe von 5% verrechnet. Die Höhe der Gebühr von 5%
orientierte sich dabei an der Gebührenordnung. In gegenständlichem
Fall handelt es sich jedoch um eine Fehlbuchung, da die Sanierungsarbeiten geplant waren und der Verwaltungsaufwand bereits durch die in
der Honorarermittlung genannte Verwaltungsgebühr verrechnet wurde.

Architektenrechnung Fehlbuchung

Die Rechnung eines Architekten betreffend Planleistungen (Vorentwurf,
Entwurf, Einreichung) über Umbauarbeiten am Objekt Innrain 10 wurde fälschlicherweise auf das Baukonto der Generalsanierung Innrain 24
verbucht.
Die Buchung wurde lt. Stellungnahme richtig gestellt.
8 Schlussbemerkungen

Schlussbemerkungen

Eine Besichtigung vor Ort am Prüfungsbeginn zeigte, dass sämtliche
Arbeiten zur Zufriedenheit ausgeführt waren. Das Gebäude erfuhr aus
optischer sowie bautechnischer Sicht eine deutliche Aufwertung. Mit
der Generalsanierung und Instandsetzung von denkmalgeschützten
Gebäuden wird die Innenstadt belebt und das Ortsbild verschönert.
Aus Sicht der Kontrollabteilung sollte auf die Schnittstelle Technik Buchhaltung größeres Augenmerk gelegt werden, bzw. zusätzliche Kontrollmechanismen installiert werden.

Zl. KA-10694/2006

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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