Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_08-Oktober.pdf

- S.146

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Lt. Mitteilung der Magistratsdirektion wurde seitens der MA IV zu letzteren Punkten bereits in der abgegebenen Stellungnahme die Bereitschaft signalisiert.
Stellungnahme der MA I Vom dortigen Leiter wurde bestätigt, dass die Lohn- und Gehaltsliqui– Amt für
dation der an die IIG zugewiesenen städt. DienstnehmerInnen unentPersonalwesen
geltlich durch das Amt für Personalwesen erfolgt. Darüber hinaus wur-

de erklärt, dass die der IIG zugewiesenen städt. MitarbeiterInnen in
sehr vielen Bereichen Dienstleistungen direkt für die Stadt Innsbruck
(z. B. Schulwarte) erbringen. Notwendiger Bestandteil des gewählten
Modells bei der seinerzeitigen Gründung der IIG war es, dass für diese
Leistungen keine Verrechnung der Stadt Innsbruck erfolgt. Umgekehrt
werden der IIG dafür auch keine Personalkosten in Rechnung gestellt.
Aus dieser Sicht des Amtes sind der IIG für die gestellten Bediensteten
auch keine Kosten für die Lohn- und Gehaltsliquidation vorzuschreiben.
Stellungnahme der
MA III

Lt. Bericht des Vorstandes des Amtes für Grünanlagen wurden die Prüfungsfeststellungen bestätigt. Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass im
Rahmen der nächsten Überarbeitung der Preislisten die Preisdifferenzen behoben werden um so einheitliche Preise zu erlangen.
Seitens des Amtes für Land- und Forstwirtschaft wurden die Feststellungen der Kontrollabteilung bestätigt.
Aus dem Amt für Tiefbau-Instandhaltung wurde berichtet, dass die
Prüfungsfeststellungen hinsichtlich der Leistungsverrechnung mit der
IKB und der IVB als korrekt anzusehen sind.
Die Berufsfeuerwehr erklärte in ihrer Stellungnahme, dass die aktuelle
Tarifordnung der Berufsfeuerwehr Innsbruck mit 1. Mai 2001 in Kraft
trat und damals von Schilling auf Euro umgestellt wurde, wobei eine
Anpassung des Tarifes im Centbereich durchgeführt worden ist. Es
wurde auch mitgeteilt, dass auf Grund einer Recherche festgestellt
werden konnte, dass sich die damals erstellten Tarife an den Tarifen
des Landesfeuerwehrverbandes Tirol angelehnt hatten. Auf Grund der
personellen Mehrkosten der Berufsfeuerwehr musste jedoch ein prozentueller Aufschlag auf die Tarifordnung des Landesfeuerwehrverbandes hinzugerechnet werden. Der Branddirektor wurde bereits seitens
des Stadtmagistrates Innsbruck aufgefordert die Tarifordnung neu zu
überarbeiten bzw. zu gestalten. Nach Fertigstellung des Entwurfes der
Tarifordnung wird diese mit der Tarifordnung des Landesfeuerwehrverbandes verglichen und ein entsprechender Vorschlag für den Stadtsenat erarbeitet.

Stellungnahme der
MA IV

Zl. KA-11603/2006

Von der MA IV wurde den Ausführungen des Berichtes der Kontrollabteilung beigepflichtet und erklärt, dass die Beteiligungsverwaltung mit
der Geschäftsführung der IIG erneut Kontakt aufnehmen wird, um eine
abgesicherte Regelung der Leistungsverrechnung zwischen Stadt und
Gesellschaft festzulegen.

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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