Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_01-Jaenner.pdf
- S.26
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Wahrheit nicht die Hunde, sondern die Hundehalter das Problem. Jene, die
verantwortungslos sind, das Tier schlecht halten und es zu einer Gefahr für
andere machen, werden mit oder ohne Leinenzwang nicht daran zu hindern
sein. Ein schlecht gehaltener Hund, der kurz an der Leine geführt wird und
jemand geht ganz nahe daran vorbei, beißt auch.
Aus all diesen Gründen bin ich sehr für einen restriktiven Umgang mit dem Leinenzwang, nämlich wirklich nur dort, wo es notwendig
ist. Ich kann aus diesem Grund Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger nicht ganz
Recht geben, wenn er sagt, dass dies ein anderer Anknüpfungspunkt und
eine andere Rechtsmaterie ist. Das stimmt schon, aber bei den Novellen
von allen möglichen Verordnungen werden immer mehrere Sachen über
den Anlassfall zusammen genommen, nämlich all jene Punkten, bei denen
man im Laufe der Geltung gesehen hat, dass diese eigentlich änderungsbedürftig sind und daher unabhängig vom unmittelbaren Anlassfall mit aufgenommen werden. Deshalb hat der Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss schon Recht gehabt, in dem er gesagt hat, wenn der Punkt
hinsichtlich der Landwirtschaft geändert wird, wird es sinnvoll sein, eine
paar andere Sachen, gleich in einem mitzuerledigen, denn das macht auch
Sinn.
Es macht keinen Sinn, Verordnungen alle drei, sechs Monate
oder alle Jahre zu ändern, denn dann kennen sich jene, die das Recht einhalten müssen, schon überhaupt nicht mehr aus. Daher sollte es so wenig
Novellen wie nötig geben und dann sollte man lieber eine Verordnung oder
ein Gesetz in allen Aspekten generalreformieren, als immer nur von Anlass
zu Anlass zu hüpfen, denn das wäre sinnvoller gewesen. In dem Fall ist das
Ansinnen an die Verwaltung, wenn das der Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss vor einem dreiviertel Jahr gesagt hat, bis jetzt vielleicht doch zu einem etwas umfassenderen Novellenvorschlag zu kommen,
nicht unbillig, weil ein dreiviertel Jahr nicht kurzfristig ist.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich darf in der Frage der
Vorverlegung des Leinenzwanges bei landwirtschaftlichen Grundstücken
und Kulturen eine Anmerkung machen, denn diesbezüglich war sich der
Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss einig, bei den anderen
Fragen, hat es keine einmütige Auffassung gegeben. Vielleicht ist das der
GR-Sitzung 27.1.2005