Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_01-Jaenner.pdf

- S.47

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- 39 -

Laurin-Allee (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/co,
Zeichn. Nr. 2380) wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.

21.

III 260/2005
Entwurf des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. PR B1, Pradl, Bereich südwestlich der Purtschellerstraße
zwischen Olympiastraße, Sillufer und Anzengruberstraße, gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2001
------------------------------------------------------------------GR Ing. Krulis: Es handelt sich dabei um Teile der Verbauung
des Tivoli-Areals.

Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat
einstimmig:
B: Antrag des Bau- und ProjektAusschusses vom 17.1.2005:
Die Auflage des Entwurfes des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. PR B1, Pradl, Bereich südwestlich der Purtschellerstraße zwischen Olympiastraße, Sillufer und Anzengruberstraße, gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2001,
wird beschlossen.

GR-Sitzung 27.1.2005