Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_01-Jaenner.pdf

- S.52

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- 44 -

B:
Der Antrag des Bau- und Projekt-Ausschusses vom 17.1.2005 (Seite 43)
wird angenommen.

25.

III 264/2005
Entwurf des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. IN B14, Innsbruck - Innenstadt, Bereich Südtiroler Platz Hauptbahnhofgebäude, Sterzinger Straße - Hotel am
Bahnhof und Kioskzeile sowie ESG-Gebäude (teilweise als Änderung der Bebauungspläne Nr. IN - B7,
Zeichn. Nr. 3690, und Nr. IN - B13, Zeichn. Nr. 3781),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2001
------------------------------------------------------------------GR Ing. Krulis: Es handelt sich um die Kioskzeile bei den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB), also östlich des ehemaligen Bundesbusterminals. Ich muss sagen, dass ein sehr schönes Wettbewerbsergebnis
vorliegt. Ich glaube, dass sich das ausgezahlt hat, da sich der neue Baukörper durch seine Schlankheit in dieses Gesamtbild gut einfügt. Ich bin froh,
dass die riegler riewe architekten zt-gesmbH bei diesem Projekt eingebunden war.
Wir sind im Bau- und Projekt-Ausschuss darüber informiert
worden, dass es möglicherweise, Konflikte möchte ich nicht sagen, sondern
eine Entscheidung geben muss, in welchem Bereich letzten Endes die Zufahrt zur Tiefgarage realisiert wird. Dieser Bebauungsplan sieht vor, dass
die Tiefgaragenzufahrt östlich des derzeitigen ESG-Gebäudes liegen soll.
Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) haben aber schon gemeint,
dass dies eine wesentlich teurere Variante als jene ist, die südlich des im
Bau befindlichen Hotels, bei dem der Platz für die Fahrradspindel, für das
Monsterbauwerk, um über den Bahnhof zu kommen, realisiert werden
könnte. Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) werden bei der Stadt
Innsbruck sicherlich um eine finanzielle Beteiligung anklopfen. Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) sagen, dass diese Variante der neuen oder anderen Zufahrt östlich des ESG-Gebäudes € 1,3 Mio mehr kostet und
erwarten sich von der Stadt Innsbruck eine finanzielle Beteiligung, obwohl
die Stadt Innsbruck von dieser Tiefgaragenzufahrt keinen Nutzen hat, außer
GR-Sitzung 27.1.2005