Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_01-Jaenner.pdf
- S.69
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"Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, bei den zuständigen Stellen des
Landes Tirol vorstellig zu werden, um dafür einzutreten, dass die Naturschutzverordnung für die Kranebitter Innauen hinsichtlich der räumlichen
Ausdehnung und des zeitlichen Betretungsverbotes dahingehend abgeändert wird, dass Teilflächen gänzlich vom Betretungsverbot ausgenommen
werden, so wie dies früher der Fall war, und weiters, dass das generelle
Betretungsverbot bis längstens Ende Mai verkürzt wird.
Dipl.-Ing. Sprenger e. h."
Wir haben im Herbst vergangenen Jahres eine neue Verordnung für die
Kranebitter Innauen bekommen. Ursache dafür war zweierlei: Zum ersten
ist ein Gemeindebedienster von Telfs mit dem Rad durch die Innauen gefahren und ist angezeigt worden. Dieser ist zum Verfassungsgerichtshof
gegangen und hat gesagt, dass die Freiheit des Betretens des Waldes unzulässig eingeschränkt wurde. Der Verfassungsgerichtshof hat diesem Recht
gegeben und hat damit argumentiert, dass ein Betretungsverbot in einem
relativ einfachen Schutzgebiet, in einem Naturschutz- oder Landschaftschutzgebiet, nicht verordnet werden kann, sondern dass ein Sonderschutzgebiet ausgewiesen werden muss.
Zum zweiten gibt es auch eine fachliche Beurteilung von Univ. Doz. Mag. Dr. Armin Landmann, einem durchaus bekannten Ornitologen, der sagt, dass das ein sehr wichtiges Vogelbrutgebiet und damit unter
Schutz zu stellen ist. Das war schon seit Jahrzehnten bekannt und deshalb
hat es auch dieses teilweise Betretungsverbot gegeben.
Es hat dann die Abteilung Umweltschutz des Landes Tirol eine Verordnung ausgearbeitet und diese auch der Stadtgemeinde Innsbruck
zur Stellungnahme zukommen lassen und diese wurde auf der Beamtenebene behandelt. Es hat auch ein gemeinsames Gespräch auf Beamtenebene gegeben, aber der Verordnungsentwurf hat den Stadtsenat nie erreicht.
Ich wurde als Naturschutz- und Umweltreferent mit dieser Verordnung
nicht befasst. Es wurde in dieser Verordnung zweierlei geändert.
Das Naturschutzgebiet wurde ausgeweitet. Früher war etwa
die Hälfte Naturschutzgebiet und dort ein Betretungsverbot vorhanden.
Jetzt hat man das Sonderschutzgebiet auf das gesamte Gebiet ausgedehnt.
Zweitens wurde das Betretungsverbot, das früher von Feber bis Mitte Mai
GR-Sitzung 27.1.2005