Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_01-Jaenner.pdf
- S.70
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gegolten hat, auf bis Ende Juni ausgeweitet. Das ist eine doppelte Verschärfung, nämlich räumlich und zeitlich.
Zum Zweiten muss ich kritisch festhalten, dass es die Mag.Abt. II, Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung, verabsäumt hat,
den Stadtsenat damit zu befassen. Wenn eine so wichtige Verordnung erlassen und eine bestehende abgeändert wird, die maßgeblich diesen gesamten Bereich und die Bevölkerung dort beeinträchtigt, dann sollte eine solche Entscheidung, die unbedingt sein muss, nicht auf Beamtenebene stattfinden.
Ich glaube, dass im Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck
diese Verpflichtung besteht. Hier hat die Verwaltung - ich sage das in aller
Deutlichkeit - versagt.
Ich habe heute noch mit den Mitarbeitern der Naturschutzabteilung gesprochen, die sich gewundert haben, dass die Stadtgemeinde
Innsbruck alles so hinnimmt. Es wurde sehr weitgehend den Vorschlägen
der Ornitologen Rechnung getragen. Ich bin der Auffassung, dass der
Mensch auch zur Natur gehört und dass in diesem Gebiet, das ein Naherholungsgebiet für die Innsbrucker Bevölkerung darstellt, wo sich an schönen
Tagen über 1.000 Menschen aufhalten, den Bedürfnissen des Menschen
auch Rechnung zu tragen ist. Wenn man so kategorisch vorgeht, dass man
dort, wo wilde Tiere leben, den Menschen aussperrt, müssten wir die ganze
Nordkette sperren, weil die Erholung dort das Rehwild, das Gamswild und
das Rotwild beeinträchtigt. Die Spaziergänger, die Drachenflieger und die
Paragleiter würden dann ebenfalls eine Beeinträchtigung darstellen. Eine
gewisse Co-Existenz des Menschen mit Tieren muss man akzeptieren.
Wenn man das Betretungsverbot der Innauen von Feber bis
Mitte Mai - wie es früher war - oder Ende Mai ausspricht, dann ist das akzeptabel. Ich glaube, dass gewisse Bereiche doch frei bleiben müssen. Im
Übrigen stellt man fest, dass die Menschen dort nicht in die Stauden oder
Büsche gehen, sondern die Wege benützen und die Tiere durchaus in der
Zwischenzeit diese Co-Existenz akzeptiert haben.
Ich muss auch sagen, dass ich die zuständige Landesrätin dazu
angesprochen habe, die sich im Detail nicht damit befasst hat, weil es keinen Einspruch der Stadtgemeinde Innsbruck gegeben hat und sie damit
GR-Sitzung 27.1.2005