Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_01-Jaenner.pdf
- S.96
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Ich halte diese Vorgangsweise auch für problematisch. Wenn
es in einem Mietwohnhaus oder in einem Eigentumswohnhaus eine Mehrheit für einen nachträglichen Lifteinbau gibt, sollte man auch die Förderungsmittel dafür bereitstellen. Das Land Tirol ist grundsätzlich schon dafür das zu fördern, wenn ein gewisser Anteil gegeben bzw. eine Mehrheit
zumindest nach Anteilen vorhanden ist. Das Rechtsinstrument ist dafür eigentlich immer noch relativ schlecht.
Wenn es sich um ein großes Haus handelt, in dem zehn bis
fünfzehn ältere Personen wohnen, die auf einen Lift angewiesen wären,
dann sollte das rechtlich durchsetzbar sein, auch wenn es eine Minderheit
wünscht. Ich habe nicht selten die Situation erlebt, dass ältere Personen in
ein Wohn- und Pflegeheim gehen möchten, weil sie nicht mehr in den dritten, vierten oder fünften Stock kommen. Es ist volkswirtschaftlich gesehen
eine unerträgliche Situation, dass man um Millionen Euro Wohn- und Pflegeheime nur deshalb errichtet, weil es rechtlich nicht möglich ist durchzusetzen, in den Wohnhäusern einen Lift einzubauen. Hier sind die Förderungsmittel entsprechend großzügiger bereitzustellen und auch die rechtliche Situation ist zu verbessern, um einen nachträglichen Lifteinbau zu ermöglichen, damit man diesen Leuten helfen kann.
Ich kann mich an ein konkretes Projekt in Pradl erinnern, wofür es auch keine Mehrheit gegeben hat und daher auch nicht durchsetzbar
war. Ich meine, es sollte zu einem Minderheitenrecht werden, dass der
nachträgliche Einbau von Liften durchgesetzt werden kann. Es wird immer
das Problem geben, dass die Bewohnerinnen bzw. Bewohner des Erdgeschosses oder vom ersten Stock gegen einen Lifteinbau sind und das ergibt
natürlich eine besondere Problematik. Es ist wichtig, sowohl im Bereich
der Förderung als auch in der rechtlichen Situation, eine Verbesserung zu
schaffen.
Ich ersuche daher um die
Zuweisung an den Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung.
GR-Sitzung 27.1.2005