Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_01-Jaenner.pdf
- S.98
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Meines Wissens stellt sich die Frage, welche baulichen Veränderungen in einem Haus gemacht werden können. Dies ist nicht eine
Frage die jede Gesellschaft für sich entscheiden kann, sondern es entscheidet das Mietrechts- oder Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, unter welchen
Mehrheitsverhältnissen gewisse Dinge geändert bzw. saniert werden können. Ich glaube nicht, dass die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KEG (IIG) das für sich entscheiden kann, sondern das steht im Mietrechtsgesetz. Ich gehe davon aus, dass für den nachträglichen Einbau eines Liftes
aufgrund des Mietrechtsgesetzes eine Zustimmung aller Mieterinnen bzw.
Mieter notwendig ist. Das ist mein Wissensstand, aber das kann man dann
im Stadtsenat prüfen.
Wir wissen genau, dass sich die Gesamtmietkosten (Grundanteil, Bankdarlehen, Wohnbauförderungsdarlehen, Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge) aus Miete und Betriebskosten zusammensetzen. Es ist uns
allen bekannt, dass sich bei Häusern mit Liften die Betriebskosten erhöhen.
Deshalb würde ich davor warnen zu sagen, dass man generell Lifte in Häuser einbaut, ohne auf die dann entstehenden Kosten zu achten. Ich glaube,
dass viele Dinge hinsichtlich der Vor- und Nachteile abzuwägen sind. Ich
würde eher dafür plädieren, in jedem Haus zu schauen, ob es eine Lösung
gibt, die man individuell anpeilen kann, als grundsätzliche Beschlüsse für
einen nachträglichen Lifteinbau zu fassen.
GR Schuster: Zu dem Gedankengang in Häusern mit mehr als
vier Stockwerken nachträglich Lifte einzubauen, muss ich Folgendes sagen: Man hat sich damals beim Bau der Häuser etwas gedacht, wenn man
bis zum fünften Stock keinen Lift eingebaut hat. Wir haben sehr viele Häuser mit fünf Stockwerken wo Lifte eingebaut sind und dort verteuern sich
die monatlichen Betriebskosten mindestens um einen Betrag von € 70,--,
was für die Mieterinnen bzw. Mieter eine große Belastung darstellt.
Es ist richtig, dass ältere oder behinderte Menschen, die im
vierten oder fünften Stock wohnen, einen Lift benötigen, da es für diese
Personen ohne Lift eine große Belastung ist. Man sollte jedoch zuerst prüfen, ob im selben Haus eine Möglichkeit für einen Wohnungstausch besteht. Wenn im Parterre, ersten oder zweiten Stock eine Wohnung zur Verfügung stehen würde und die Mieterin bzw. der Mieter diese annimmt, wä-
GR-Sitzung 27.1.2005