Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_01-Jaenner.pdf

- S.109

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2005_01-Jaenner.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2005
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 101 -

Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Als Mitglied des Aufsichtsrates der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) habe ich einen gewissen Informationsvorsprung. Bereits vor mehreren Monaten wurde dem
Aufsichtsrat der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) eine Unterlage
präsentiert, welche die Ausweitung verschiedener Geschäftsbereiche und
Geschäftsfelder beinhaltet hat. Unter anderem war auch dieses Geschäftsfeld Energy-Contracting dabei.
Der Aufsichtsrat der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) hat sich einstimmig dafür ausgesprochen und dies wird auch zielstrebig angegangen. Das heißt, dass dieser Antrag in dieselbe Richtung
geht und wir daher die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) dazu
nicht auffordern brauchen. Man kann im Gemeinderat sicherlich über den
Stand der Bearbeitung nachfragen und grundsätzlich kundtun, dass der
Gemeinderat der Stadt Innsbruck diese Intentionen unterstützt und dann
vielleicht auch das entsprechende Programm erbitten.
Ich glaube, dass die Zuweisung an den Stadtsenat durchaus
sachgerecht ist, um dieser Intention zu entsprechen.
GR Mag. Fritz: Ich freue mich über den Hinweis von Bgm.Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger, dass in dieser Angelegenheit etwas weitergeht.
Einen Wertmutstropfen hat die Sache aber schon. Die Geschäftsfelder der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) wurden ursprünglich im Gründungsbeschluss, den der Gemeinderat getroffen hat, festgelegt.
Die Kontrollabteilung hat in ihrem letzten Kontrollbericht zur
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) meiner Meinung nach zu Recht
darauf hingewiesen, dass zwar von Gesetz wegen eine Abänderung des Statuts der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) und damit auch der Geschäftsfelder von der Geschäftsführung und vom Aufsichtsrat gemeinsam
gemacht werden kann. Es wäre aber kein Fehler, wenn sie von sich aus
dem Gemeinderat solche grundlegenden Neuerungen, wie Ausweitung oder
Streichung bestimmter Geschäftsfelder, mitteilt. Das ist in diesem Fall offensichtlich wieder unterblieben. Die Stadt Innsbruck hat dies jedenfalls
auf dem Umweg über den Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger als Aufsichtsrat
gehört.

GR-Sitzung 27.1.2005