Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_01-Jaenner.pdf
- S.117
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chenden Frauen, die vorher den Wohnsitz in der Stadt Innsbruck hatten,
inzwischen schon auf über 73 % erhöht hat.
Auffallend ist auch, dass es zunehmend Frauen mit Berufsausbildung, Frauen die arbeiten und in Notsituationen geraten, sind, die solche
Einrichtungen wie den Verein DOWAS für Frauen aufgrund der sich ständig verschärfenden Arbeitsmarktbedingungen und auch Wohnbedingungen
brauchen. In diesem Antrag geht es darum, dass der gewünschte Dreijahres-Vertrag dieser Institution gewährt wird.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Hier geht es natürlich nicht
inhaltlich um den Dreijahres-Vertrag, sondern es geht darum, dass die Subvention, wie sie in früheren Jahren geflossen ist, in dieser Höhe beibehalten
wird. Wir haben folgende Probleme: Im Jahr 1998 haben wir mit dem Land
Tirol ein Sozialpaktum abgeschlossen, wonach das Land Tirol 65 % und
die Gemeinden 35 % der Sozialhilfekosten tragen. Im Prinzip sind diese
Leistungen für die drei Frauenhäuser in Innsbruck eigentlich Sozialhilfeleistungen. Deshalb berechnen wir jeden Anteil, der auf die Stadtgemeinde
Innsbruck entfällt.
Früher hat es eine Finanzierung 2 : 1 gegeben. Ich bin dann
draufgekommen, dass die Hälfte der Frauen, die im Frauenhaus DOWAS
für Frauen untergebracht sind, nicht aus Innsbruck kommen. Wir werden
doch nicht für diese Hälfte vertretend für andere Gemeinden Beiträge leisten? Das müssen schon die Gemeinden selbst bezahlen. Aufgrund des Sozialpaktums 65 : 35 habe ich den Hälfteanteil von der Fachabteilung rechnerisch bemessen lassen, wobei man zu dem Ergebnis gekommen ist, dass
die Stadt Innsbruck in den Jahren zwischen 1998 und 2002 bzw. 2003 aufgrund der früheren Regelung beiden Frauenhäusern um zirka € 10.000,-- zu
viel bezahlt haben. Früher hat die Stadt Innsbruck 60 % der hoheitlichen
Sozialhilfe bezahlt.
Ich wollte damals nicht so rapid mit der Zahlung herunterfahren und habe Landeshauptmann-Stellvertreter Ferdinand Eberle, Landesrätin Christa Gangl sowie Alt-Landeshauptmann-Stellvertreter Herbert Prock
davon informiert, dass die Sockelfinanzierung dieser Einrichtung der geänderten rechtlichen Situation im Sozialhilfegesetz anzupassen ist. Deshalb
hat die Stadt Innsbruck im letzten Jahr sowohl dem Tiroler Frauenhaus in
GR-Sitzung 27.1.2005