Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_01-Jaenner.pdf

- S.141

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dass über der Stadt Innsbruck eine Glasglocke ist und sich hier nichts mehr
tut, nicht gegeben.
Wenn man das aber nicht zugestanden bekommt - derzeit kann
man in Schutzzonen auch nichts abbrechen -, wäre das schon eine Verbesserung über den Zustand, weil das schon zum Teil wirklich hinderlich ist.
Hier würde möglicherweise dem Vorteil "Weltkulturerbe" als Aufhänger
kein Nachteil gegenüberstehen. Wenn das in der Einreichung bereits fixiert
ist, könnte man damit leben. Das muss noch genau untersucht werden und
die Pufferzone muss eingeschränkt werden. Die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, wird diesbezüglich einen Plan erstellen und dann wird man mit den
Evaluatoren ein Gespräch führen.
Bgm. Zach: StR Dr. Gschnitzer war gestern bei dem Gespräch
anwesend, wo wir uns in dieser Sache mit den Experten auseinandergesetzt
haben. Das würde bedeuten, dass man in der Altstadt - so wie es in der
Badgasse geschehen ist - ein Gebäude abreißen dürfte. Ich wäre dankbar
dafür, wenn irgendjemandem noch etwas anderes dazu einfallen würde.
GR Hafele: Die Frau Bürgermeisterin hat erwähnt, dass die
Bewerbung der Stadt Innsbruck um das "Weltkulturerbe und Weltnaturerbe" derzeit in Paris geprüft wird. Wird die endgültige Entscheidung dort
schon gefällt?
Bgm. Zach: In Paris ist der Sitz der UNESCO. Zuerst müssen
wir Verhandlungen mit den Evaluatoren führen, wo wir unsere Punkte darlegen können. Wenn die Evaluatoren das ablehnen, ist es nicht möglich.
Wir wären sicher die letzte Stadt in Österreich, die das "Weltkulturerbe und
Weltnaturerbe" bekommen würden. In der Stadt Graz war für das Weltkulturerbe das Kunsthaus, die Murinsel vom Künstler Vito Acconci, am
Schlossberg der Uhrturm und die Herrengasse möglich.
Man kann sich jetzt natürlich fragen, ob wir das Prädikat
"Weltkulturerbe und Weltnaturerbe" brauchen. Wir möchten natürlich das
Butterbrot auf beiden Seiten "beschmieren" und schon den Titel haben, da
dieser der Stadt Innsbruck etwas bringt. Wir möchten aber keine Einschränkung, sondern eine gewisse Verbesserung erreichen, damit man in der
Kernzone auch noch etwas entfernen darf, was derzeit nach dem Denkmalschutz nicht möglich ist. Das leuchtet mir ein. Wir können zurücktreten o-

GR-Sitzung 27.1.2005