Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_01-Jaenner.pdf
- S.168
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35.2
I-OEF 14/2005
Wohnungsvergabe, Änderung der Definition von Lebensgemeinschaften (GR Mag. Schindl-Helldrich)
GR Mag. Schindl-Helldrich: Am 1.2.2005 wird der Tiroler
Landtag das Tiroler Antidiskriminierungsgesetz beschließen. Dieses Gesetz
wird auch von der Stadtgemeinde Innsbruck umzusetzen sein. Daher stelle
ich folgenden Antrag:
"Der Gemeinderat möge beschließen:
Die derzeitige, für die Wohnungsvergabe maßgebliche Definition von Lebensgemeinschaften lautet: "Zwei Personen verschiedenen Geschlechts,
beide volljährig, eine von beiden muss das 24. Lebensjahr vollendet haben. Bei Vormerkung müssen mindestens drei Jahre gemeinsamer Haushalt nachgewiesen werden." Das soll dahingehend geändert werden, dass
eine Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften künftig nicht mehr erfolgt.
Mag. Schindl-Helldrich e. h."
Am 1.2.2005 verabschiedet(e) der Tiroler Landtag das Tiroler Antidiskriminierungsgesetz. Dieses Gesetz gilt für die Organe des Landes Tirol, der
Gemeinden, der Gemeindeverbände und der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper bei der Besorgung
a)
der Aufgaben der Hoheitsverwaltung in Angelegenheiten, die in Gesetzgebung Landessache sind, und
b) der Aufgaben der Privatwirtschaftsverwaltung des Landes Tirol und
der Gemeinden.
Gemäß dem Tiroler Antidiskriminierungsgesetz liegt eine Diskriminierung
vor, wenn eine Person aufgrund ihres Geschlechts, ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer Religion, ihrer Weltanschauung, einer Behinderung, ihres
Alters oder ihrer sexuellen Orientierung in einer vergleichbaren Situation
eine weniger günstige Behandlung als eine andere Person erfährt, erfahren
hat oder erfahren würde.
GR-Sitzung 27.1.2005