Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_01-Jaenner.pdf

- S.170

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35.3

I-OEF 15/2005
Mietwohnungen, befristete Mietverträge (GR
Mag. Kogler)

GR Mag. Kogler: Ich sehe ein, dass die SPÖ zwischen Eigentum und Miete, insbesondere bei den unbefristeten Mietverträgen, ein gewisses Problem hat. Das ist wahrscheinlich noch auf die Ära von AltBundeskanzler Dr. Kreisky zurückzuführen, der das Mietrechtsgesetz verabschiedet hat. Um den Mietwohnungssektor zu entlasten, stelle ich den
diesbezüglichen Antrag, da sich viele Personen nur deshalb für eine städtische Mietwohnung anmelden, weil sie einen unbefristeten Mietvertrag erhalten. Der befristete Mietvertrag kann auch immer wieder verlängert werden bzw. auf zehn Jahre gehen. An und für sich soll es immer noch eine
Starthilfe bleiben, eine städtische Wohnung anzumieten.
Ich stelle gemeinsam mit meinem Mitunterzeichner folgenden
Antrag:
"Der Gemeinderat möge beschließen:
Die im städtischen Vergaberecht zu vergebenden Mietwohnungen werden
ab Mai 2005 nur noch mit befristeten Mietverträgen an die Wohnungswerber vermietet.
Mag. Kogler, Nordholm, beide e. h."
Mit Ende 2004 waren über 2.000 Wohnungswerber für eine städtische
Mietwohnung bei der Mag.-Abt. IV, Wohnungsvergabe, vorgemerkt.
Um diesen Bedarf mittelfristig zu decken, sollten Mietverträge
nur noch befristet vergeben werden, damit die Wohnungen in Zukunft wieder dem städtischen Wohnungsmarkt zugeführt werden.
Eine günstige städtische Mietwohnung soll für die Bürgerin
bzw. für den Bürger sicherlich eine Start- oder Überbrückungshilfe darstellen, jedoch nicht zur "Erbpacht" werden.
Da der derzeit gewährte, unbefristete Mietvertrag für viele
Wohnungswerber in zunehmendem Maße die einzige Motivation ist, sich
um eine städtische Wohnung zu bewerben, würde sich dadurch auch die
Nachfrage auf natürlichem Wege bereinigen. Vor allem jenen könnte frü-

GR-Sitzung 27.1.2005