Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 04-April.pdf

- S.40

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Es konnte diese Frage im Stadtsenat niemand beantworten. Mittlerweile hat
sich herausgestellt, dass in etwa 100 Wohnungen, von denen 18 geförderte
Wohnungen sind, dort entstehen werden. Wenn man sich ansieht, wo diese
errichtet werden, dann muss man sagen, im Altbestand und im Erdgeschoss
an der Südbahnstraße. Ich würde dazu nonchalant behaupten, geförderter
Wohnbau, in kleiner Zahl und in bester Lage. Es sind trotzdem nur 18 %
wohnbaugeförderte Wohnungen vorgesehen.
Die "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und
Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) hat in der Zwischenzeit nach Nachverhandlungen ihr Kaufoptionsangebot etwas erhöht. Wir liegen von den
von der Wohnbauförderung vorgeschriebenen Konditionen immer noch
nicht sehr weit weg. Wir liegen unter einer Kalkulation, die die Mag.Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, vorgelegt hat.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, hat
für diesen Bereich auch einen Preis kalkuliert, in dem schon Abschläge
wegen Erschwernissen, Abbruch von Bestand, Denkmalschutz, Unwegbarkeit aufgenommen worden sind.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Aber nicht ziffernmäßig!)
Selbstverständlich gibt es ...
(Bgm. Zach: 15 % war die Ziffer. Marktpreise wird es wohl auch noch geben, das ist Ihnen schon bekannt.)
Ich kann Ihnen das vorlesen. Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und
Beteiligungsverwaltung, hat für diesen Bereich einen Grundpreis, nicht einen Nettonutzflächenpreis, sondern Grundpreis von ...
(Bgm. Zach: Die Konditionen werden in der nicht öffentlichen Sitzung referiert, bitte halten Sie sich daran.)
Das ist keine Kondition, das ist ein Vorschlag der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
(Bgm. Zach: Ich ermahne Sie noch einmal, StR Mag. Schwarzl, wir haben
eine Vertraulichkeit vereinbart, bitte halten Sie sich daran. Wir haben alle
die Vorlagen.)
GR Dr. Rainer: Zur Geschäftsordnung! Es werden laufend die
Bedingungen in den Wortmeldungen genannt und das ist unzulässig. Die

GR-Sitzung 24.4.2003