Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_07-Juli.pdf

- S.30

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2008_07-Juli.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2008
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 630 -

25.

III 1594/2007
Allgemeiner Bebauungsplanentwurf Nr. WI - B12, Wilten, östlicher Bereich der Bergisel-Gedenkstätte gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2006

der Bergisel-Gedenkstätte, gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2006, wird beschlossen.

27.

Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. HW - B1/3, HöttingWest, Kreuzungsbereich Harterhofweg - Klammstraße (als
Änderung der Bebauungspläne
Nr. HW - B1, Zeichn. Nr. 3652
und Nr. HW - B1/2, Zeichn.
Nr. 3793), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die geforderten Verträge sind
abgeschlossen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen
GR Mag. Fritz):
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
8 Stimmen):
Antrag des Bauausschusses vom
26.6.2008:
Der Allgemeine Bebauungsplanentwurf
Nr. WI - B12, Wilten, östlicher Bereich der
Bergisel-Gedenkstätte gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2006, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
Die Punkte m) und n) befassen sich mit
dem Projekt Bergisel-Gedenkstätte.

26.

III 1595/2007
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. WI - B12/1, Wilten,
östlicher Bereich der BergiselGedenkstätte, gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die geforderten Verträge sind
abgeschlossen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen
GR Mag. Fritz):
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
7 Stimmen):
Antrag des Bauausschusses vom
26.6.2008:
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. WI - B12/1, Wilten, östlicher Bereich
GR-Sitzung 10.7.2008

III 4541/2008

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen.
Diese liegt dem Akt im Original bei.
Inhaltlich wird gegen die Straßenfluchtlinie
Einspruch erhoben.
Aus verkehrsplanerischer Sicht ist die
Errichtung eines Gehsteiges unbedingt
erforderlich.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
26.6.2008:
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. HW - B1/3, Hötting-West, Kreuzungsbereich Harterhofweg - Klammstraße (als
Änderung der Bebauungspläne Nr. HW B1, Zeichn. Nr. 3652 und Nr. HW - B1/2,
Zeichn. Nr. 3793), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer
Kraft.

28.

III 4975/2008
Schutzzone Nr. 1, Altstadt Innenstadt, gemäß § 8 Tiroler
Stadt- und Ortsbildschutzgesetz
2003 (SOG)

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.