Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_07-Juli.pdf
- S.59
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Ausgabe verbucht worden sind. Die eben geschilderte Vorgangsweise
erschien aus der Sicht der Kontrollabteilung nicht zulässig und konnte
schon aus Gründen der Transparenz nicht gebilligt werden. In seiner
Stellungnahme hat der Obmann mitgeteilt, dass er künftig finanzielle
Förderungen in das Rechnungswesen aufnehmen werde.
Kosten je
Christkindleinzug
Im Hinblick auf die Kosten je Christkindleinzug hat die Kontrollabteilung
empfohlen, nicht nur aus Gründen der Kostentransparenz und
Selbstkontrolle sondern auch aufgrund der Informationspflicht gegenüber den Mitgliedern die Projektkosten je Veranstaltung jährlich zu
ermitteln. Diesbezüglich wurde auch angeregt, künftig auf eine vom
Kalenderjahr abweichende Rechnungsperiode überzugehen. Der Obmann teilte im Rahmen des Anhörungsverfahrens mit, dass geplant sei,
die Generalversammlung in ihrer nächsten Sitzung über eine Änderung
der Rechnungsperiode (1. Juli bis 30. Juni des Folgejahres) abstimmen
zu lassen.
Belegkontrolle
Außerdem führte die Kontrollabteilung noch eine ergänzende stichprobenhafte Abstimmung der Belege mit den Eintragungen in den „Einnahmen-Ausgaben-Journalen“ der Jahre 2004 bis 2007 sowie eine Prüfung der Belegsammlung bis zum Prüfungszeitpunkt April 2008 durch.
Kosten
Werbemaßnahmen
Im Zuge dieser Einschau stellte die Kontrollabteilung fest, dass die
Ausgaben für Werbemaßnahmen einen erheblichen Anteil der Gesamtkosten darstellten. Im Jahr 2006 haben die Kosten für diverse Werbemaßnahmen € 15.672,00, d.s. 40,28 % der Gesamtkosten, betragen.
Im Jahr 2007 beliefen sich die Werbeaufwendungen auf € 11.340,00
oder 30,99 % der Gesamtkosten.
Honorare, Aufwandsent- Weiters zeigte die Prüfung, dass bei den Christkindleinzügen neben
schädigungen
Ehrenamtlichen auch honorierte Beschäftigte mitgewirkt haben. Im
Jahr 2004 setzten sich die Honorare von gesamt € 28.779,00 (d.s.
25,42 % der Gesamtkosten) im Wesentlichen aus den Ausgaben für die
künstlerische Gesamtleitung von rd. € 14,0 Tsd. zusammen. Weiters
wurden für die musikalische Konzeption € 3,0 Tsd., für die Arbeiten
einer Kostümbildnerin rd. € 5,0 Tsd. und für erbrachten Leistungen des
Produktionsleiters rd. € 3,1 Tsd. überwiesen.
Im Jahr 2005 wurden rd. € 2,6 Tsd. für Leistungen des Produktionsleiters, wiederum € 3,0 Tsd. für die musikalische Konzeption und rd. € 1,2
Tsd. an Aufwandsentschädigungen ausbezahlt. Darüber hinaus hat der
Obmann des Vereins „Innsbrucker Weihnacht“ dem Verein € 2,5 Tsd.
betreffend die Organisation des Innsbrucker Christkindleinzuges 2004
und 2005 in Rechnung gestellt. In Summe wurde für 2005 ein Betrag
von € 8.653,00 oder 19,08 % an Aufwandsentschädigungen bzw. Honoraren ausbezahlt.
Die Ausgaben für die musikalische Konzeption blieben auch im Jahr
2006 mit einem Betrag von insgesamt € 3,0 Tsd. unverändert. An Aufwandsentschädigungen wurden rd. € 1,7 Tsd. ausbezahlt und die
Zl. KA-06522/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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