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Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_07-Juli.pdf

- S.63

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Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass das Kuratorium des Tiroler
Tourismusförderungsfonds auch 2005 den Christkindleinzug monetär
unterstützt hat und dem Verein hiefür einen Zuschuss von € 7,0 Tsd.
gewährt hat.
Subvention
Christkindleinzug 2006

Für den Christkindleinzug 2006 hat die Stadt Innsbruck mit Zustimmung des GR vom 23.2.2006 dem Verein wie im Vorjahr eine Subvention in Höhe von € 35,0 Tsd. zur Verfügung gestellt.
Im Jahr 2006 hat das Kuratorium des Tiroler Tourismusförderungsfonds beschlossen, den Christkindleinzug letztmalig mit einem Zuschuss
in der Höhe von € 7,0 Tsd. zu fördern.

Subvention
Christkindleinzug 2007

Mit Beschluss vom 22.2.2007 hat der GR einer neuerlichen Subventionierung des Christkindleinzuges zugestimmt und einen Betrag in der
Höhe von € 35,0 Tsd. bewilligt. Betreffend die Vorlage eines Verwendungsnachweises für die Jahressubvention 2007 stellte die Kontrollabteilung fest, dass der auszahlenden Dienststelle bis zum Prüfungszeitpunkt (April 2008) noch keine Abrechnung vorgelegt worden war.
In seiner Stellungnahme teilte der Obmann mit, dass der Verwendungsnachweis für die Jahressubvention 2007 Anfang Mai 2008 erbracht worden sei.

Subvention
Christkindleinzug 2008

Im Voranschlag der Stadtgemeinde Innsbruck für das Rechnungsjahr
2008 ist für den Verein „Innsbrucker Weihnacht“ ein Zuschuss in Höhe
von € 29,3 Tsd. in Form einer Sondersubvention ausgewiesen worden.
Neu ist, dass diese Subvention jetzt aus dem Kulturtopf und nicht mehr
aus dem Subventionstopf „Unterricht und Erziehung“ finanziert wird.
Der erwähnte Betrag kann bei Bedarf abgerufen werden, zum Prüfungszeitpunkt war die Auszahlung allerdings noch nicht erfolgt.
In diesem Zusammenhang stellte die Kontrollabteilung fest, dass diese
Sondersubvention nun von einem Bediensteten des Amtes für Kultur
angewiesen wird, der in weiterer Folge auch die Rechtmäßigkeit der
Mittelverwendung zu prüfen hat. Dieser Mitarbeiter fungiert zugleich als
Rechnungsprüfer des Vereines „Innsbrucker Weihnacht“, was nach
Meinung der Kontrollabteilung nicht vereinbar erscheint. Hierzu hat der
Obmann im Rahmen des Anhörungsverfahrens angekündigt, er werde
die Neuwahl für die Person des Rechnungsprüfers in der nächsten Generalversammlung beantragen.

Resümee
Subventionsabwicklung

Zl. KA-06522/2008

Zusammenfassend hat die Kontrollabteilung in puncto Subventionsabwicklung mit Nachdruck auf die Bestimmungen der städt. Subventionsordnung verwiesen, wonach die Auszahlung einer neuerlichen Subvention erst dann zulässig ist, wenn für die Verwendung der Vorjahressubvention vom Förderungswerber ein Nachweis bis längstens 31.3. des
Folgejahres vorgelegt wird und eine diesbezügliche Überprüfung durch
den Stadtmagistrat Innsbruck die Rechtmäßigkeit der Verwendung der
Subvention ergeben hat. Weiters wurde angemerkt, dass im Rahmen
der Subventionsansuchen künftig alle dem Verein von dritter Seite

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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