Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 2011_07-April.pdf
- S.29
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Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer unterbricht
um 18.05 Uhr die Sitzung und setzt die
Beratungen nach Feststellung der Beschlussfähigkeit um 18.15 Uhr wieder fort.
StRin Mag.a Pitscheider: Ich möchte nur
noch einmal kurz auf den Beschlusstext
der Vorlage für den Stadtsenat zurückkommen, denn ich glaube, dass dort ein
großes Missverständnis vorhanden ist.
Der Text ist sicher nicht genau gelesen
worden. Daher erwähne ich das jetzt noch
einmal.
Der Punkt 3. der Beschlussvorlage der
Mag.-Abt. III, Verkehrsplanung, Umwelt,
vom 8.3.2011 lautet:
"Als Energieentwicklungsziel Innsbrucks
wird entsprechend Empfehlung der Steuerungsgruppe gemäß den unter Punkt. 2
genannten Zielen das so genannte "Vorbildszenario" unter definitiver Kenntnis des
dazu notwendigen finanziellen Aufwandes
der Stadt Innsbruck in jährlicher Größenordnung von bis zu rund 1 % bis 2 % des
Jahresvoranschlages der Landeshauptstadt Innsbruck (bis zu € 7 Mio) für die
Jahre 2012 bis 2025 beschlossen."
Das kann 1 % bis 2 % ausmachen. Es
muss uns klar sein, wenn wir dieses "Vorbildszenario" wollen, dass wir das im Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck vorsehen sollten.
In Punkt 4. der Beschlussvorlage der
Mag.-Abt. III, Verkehrsplanung, Umwelt,
vom 8.3.2011 steht Folgendes:
"Die Mag.-Abt. III, Umwelttechnik und Abfallwirtschaft, wird beauftragt, den Energieentwicklungsplan (IEP) fortzuführen,
das heißt, im Rahmen der bereitgestellten
Ressourcen (finanziell, personell) den
Entwicklungsstand regelmäßig zu evaluieren und Maßnahmen bis spätestens Ende 2012 einzuleiten."
Man kann nur Maßnahmen ausarbeiten,
wenn man weiß, in welchem budgetären
Rahmen man sich bewegt. Es werden
sonst Phantasiegebäude entworfen, zum
Beispiel, dass man in fünf Jahren sämtliche Häuser umbaut. Das wird sich aber
nicht ausgehen, wenn man nicht weiß,
welche Mittel zur Verfügung stehen. Wenn
GR-Sitzung 14.4.2011
man unendliche Mittel hat, dann wäre das
möglich.
Maßnahmen kann man nur ausarbeiten,
wenn man weiß, in welchem Budgetrahmen man sich jährlich bewegen kann. Dazu gehört natürlich auch die Förderung
seitens der Stadt Innsbruck. Automatisch
gehe ich davon aus - so gut wie die Steuerungsgruppe bis jetzt gearbeitet hat -, dass
selbstverständlich mit den Förderungen
des Bundes und des Landes Tirol abgeklärt wird, welche Schritte seitens der
Stadt Innsbruck gesetzt werden müssen.
Wichtig sind auch die Leuchtturmprojekte
für unsere städtischen Objekte. Wir haben
sehr viele Gebäude, die in der Energieeffizienz nicht besonders gut sind und die wir
auch umstellen müssen. Das hat längerfristig auch Auswirkungen auf die Betriebskosten.
Der Punkt 5. der Beschlussvorlage der
Mag.-Abt. III, Verkehrsplanung, Umwelt,
vom 8.3.2011 beinhaltet, dass nach Vorlage des Maßnahmenplanes eine finanzielle
Bedeckung gemacht und vorgelegt werden muss. Es ist nicht so, dass die Steuerungsgruppe jährlich € 5 Mio bis € 7 Mio
verjubeln kann, ohne dass wir darüber Bescheid wissen. Das ist gar nicht möglich.
Die Beschlussvorlage wäre eine Grundlage, damit die Steuerungsgruppe effizient
weiter arbeiten kann. Das ist einfach wichtig, denn wir müssen die Menschen in der
Stadt Innsbruck von den teuren Gas- und
Ölheizungen wegbringen. Wir müssen
auch den Betrieben und den Unternehmern mittels Förderung die Möglichkeit
bieten, ihr Energiesystem umzustellen.
Das ist eine wichtige Sache. Auch diese
Betriebskosten sind für mich zu berücksichtigen.
Mag. Krismer: Ich gehe auf die Fragen
von GR Buchacher ein: Eine Frage war,
ob die heimische Stromerzeugung erneuerbar ist. Ja logisch, andererseits ist dieses Thema nicht im Arbeitsbericht erwähnt
worden, weil die Ausklammerung schon
mehrfach angesprochen und diskutiert
wurde. Ich möchte noch einmal sagen,
dass jede heimische Stromerzeugung erneuerbar ist.
Die zweite Frage hat die Reduktion des
Stromverbrauches angesprochen. Die ge-