Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 04-April.pdf

- S.62

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Das erste Risiko ist, dass die städtebauliche Studie zum Ergebnis kommt, dass eine andere Grundstückseinteilung sinnvoll ist, dass
ein anderer Mix kommen könnte oder sonstige Änderungen vorgenommen
wurden, die mit diesem Geschäft nicht mehr in Einklang zu bringen sind.
Es können dann zwei Sachen passieren: Das eine ist, dass man auf das verzichtet, was man als sinnvolle städtebauliche Entscheidung aus dieser Studie dann ablesen kann, weil man bereits eine Kaufoption abgeschlossen
hat, die damit in Widerspruch steht. Das muss nicht passieren, das kann
aber passieren, dass man etwas Schlechteres in diesem Bereich realisiert.
Oder aber, die zweite Möglichkeit besteht darin, dass wir sagen, dass wir das dort wollen, aber wir haben eine unwiderrufliche Kaufoption abgeschlossen und müssen ein bereits mühsam abgeschlossenes
Rechtsgeschäft im Nachhinein wieder umändern, was in der Regel wesentlich länger dauert, als wenn man dann erst ein neues Geschäft abschließt.
In den Situationen, bei denen das Ergebnis der städtebaulichen
Studie mit den Grundideen dieser Kaufoption nicht übereinstimmt, hat man
Sand ins Getriebe gebracht. Wenn die städtebauliche Studie mit der Kaufoption übereinstimmt, dann ist diese Kaufoption nicht notwendig, weil
dann ist es sinnvoll, dasselbe Geschäft in einem halben oder einem drei
Viertel Jahr und in dem Fall gleich als Kauf abzuschließen.
Das heißt, dass man sich durch das Einräumen dieser Kaufoption nur potentiellen Schaden, aber keinen potentiellen Nutzen einhandelt.
Deswegen verstehe ich nicht, warum man diese Kaufoption heute im Gemeinderat unbedingt durchbringen muss. Das ist völlig aberwitzig. Es
kommen dann natürlich auch noch Bedenken dazu. Deswegen ist das ein
wesentlicher Teil einer strategischen Entscheidung und sozusagen nicht
einer Kaufpreisentscheidung über die Grundzüge oder die Grundorientierung der Kaufpreisbildung. Wir haben jetzt in der Debatte über diesen Teil
sprechen können. Das haben Gott sei Dank inzwischen alle gemacht und
daher hat sich einiges an Empörung von vorher erübrigt.
Diese Entscheidung muss man unter dem Gesichtspunkt treffen können. Nachdem die Kaufoption weder Fisch noch Fleisch in die eine
oder andere Richtung ist, nämlich die optimale Verwertung im ökonomischen oder sozialen Sinne, ist sozusagen die Angst begründet vorhanden,

GR-Sitzung 24.4.2003