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Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_07-April.pdf

- S.69

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- 309 -

nehmen, um die Kriminalität einzuschränken bzw. zu verhindern. Kein Mensch will
die Kriminalität verniedlichen, verharmlosen oder sonst irgendetwas.
Warum ich damals gemeint habe, dass es
von der Problematik der Wortwahl schwierig ist, war deshalb, weil vor dem Gesetz
alle Menschen gleich sind. Der Antrag ist
damals unter Zeitdruck formuliert worden.
Es gibt zwischen Drittstaatsangehörigen
und Inländerinnen bzw. Inländern vom
Strafrecht her, keinen Unterschied. Die
einzige zusätzliche Maßnahme haben nur
die aufenthaltsrechtlichen Geschichten.
Das bedeutet, wenn jemand kriminell geworden ist, dann wird er genauso nach
den Gesetzten bestraft, woher er auch
immer kommt. Es gibt keine besonderen
Konsequenzen für Drittstaatsangehörige.
Es ist genau jenes Strafrecht anzuwenden, dass es für Personen aus dem Inland
auch gibt.
Zusätzlich kommt die Möglichkeit der Abschiebung bei gewissen Delikten hinzu.
Jetzt stellt sich schon das erste Problem
hinsichtlich der kriminellen Drittstaatsangehörigen. GR Federspiel, wir haben über
dieses Wort lange diskutiert. Wir haben
immer gefragt, welche Personen sind kriminelle Drittstaatsangehörige. Wenn diese
kriminell sind, sitzen sie im Gefängnis.
Aber, eine Vorsorgeinhaftierung für alle
jene, die einmal straffällig waren, halte ich
verfassungsrechtlich nicht für in Ordnung.
Alle Kriminellen sollten, so das aufenthaltsrechtlich möglich ist, abgeschoben
werden. Das ist keine Frage. Das fällt aber
auch nicht in die Kompetenz des Gemeinderates, sondern das ist eine bundesrechtliche Sache.
In dem Antrag wird auch eine komische
Formulierung verwendet. Ich stehe aber
nicht an, zu sagen, dass mir in dieser Sache ein Fehler passiert ist. Die Formulierung "bis zur Abschiebung anhalten zu
können" bedeutet natürlich eine Vorsorgebzw. Anhaltehaft, die rechtlich grundsätzlich nicht möglich ist. Hier schließe ich
mich der Aussage von GRin Dr.in Waibel
an. Man kann keine Personen in Vorsorge- oder Anhaltehaft nehmen, denn wenn
diese kriminell sind, dann gehören sie polizeilich und gerichtlich verfolgt. Ist das
nicht der Fall, können wir die Personen
GR-Sitzung 14.4.2011

nicht in Vorsorge- und Schubhaft nehmen.
Das geht einfach nicht.
Ich lasse mir aber deshalb nicht unterstellen, dass ich die Kriminalität fördere. Das
stimmt überhaupt nicht. Das eint uns hier
alle. Der Weg dorthin muss ein rechtsstaatlicher, ein völlig klarer und auch dem
Recht entsprechender sein.
GR Haager: Es ist erstaunlich, wie man
sich hier in so einem Fall um den Rechtsstaat Sorgen macht. Ich habe ganz andere
Sorgen in Österreich, wenn ich die Entwicklung der Politik, was sich alles abspielt, verfolge. In dem Fall wird sofort der
Rechtsstaat in Frage gestellt und es kommen verfassungsrechtliche Bedenken.
Ich möchte nur einen Punkt erwähnen. Es
gibt viele Personen, die ihre Identität nicht
preisgeben. Wir wissen nicht, wer diese
Personen sind, denn die Ausweise werden
vernichtet. Das ist jetzt auch bei den
Flüchtlingen der Fall, die in Italien gelandet sind. So eine Person ist dann ohne
Identität und wird bei einer Straftat erwischt. Diese Person werden wir nicht
mehr los. Um ihn dazu zu zwingen, muss
er festgehalten werden. Ob man das als
Anhalten, Festhalten oder in den "Ziegelstadl" sperren bezeichnet, kann man sich
aussuchen.
Ich muss als Rechtstaat ein Mittel haben,
um mit den Kriminellen fertig zu werden,
also diese so zu behandeln, dass dem
Rechtsstaat genüge getan wird. Dem
Rechtsstaat ist dann genüge getan, wenn
diese Person abgeschoben ist. Dazu ist
ein Mittel notwendig, denn ansonsten stelle ich den Rechtsstaat in Frage. Genau
darum geht es.
Wie GR Eberharter bereits ausgeführt hat,
ist es so, wenn man um 3 km/h zu schnell
fährt, dann schlägt der Rechtsstaat zu.
Wenn du ein Inländer bzw. eine Inländerin
bist, dann ist das erst recht der Fall. Wenn
man kein Inländer bzw. keine Inländerin
ist, sieht die Sache ganz anders aus, weil
es dann alle möglichen Gründe gibt, was
man für solche Personen in Erwägung
ziehen kann. Es ist unwahrscheinlich, was
es alles für Sachen gibt. Ich möchte darauf
gar nicht näher eingehen, denn das ist alles uninteressant.