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Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_07-April.pdf

- S.85

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- 325 -

ten in der Sitzung des Gemeinderates
ausgehändigt.
27.5. Missbrauchsfälle in städtischen
Heimen, Aufklärung, Maßnahmen, Entschädigungen
(GR Buchacher)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur Anfrage von GR Buchacher und Mitunterzeichnerinnen bzw. Mitunterzeichnern
Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Missbrauchsfällen kann nur
nachgegangen werden, wenn sich Opfer
melden. Sämtliche Meldungen von Opfern,
die bei der Anlaufstelle des Landes Tirol
oder bei städtischen Stellen einlangten,
wurden erfasst und mit den Opfern rasch
Kontakt aufgenommen.
Zu Frage 2.: Mit der im Frühjahr 2010 erfolgten Einrichtung der Anlaufstelle von
Opfern von Misshandlungen und Missbräuchen in Heimen durch das Land Tirol
wurden Opfer ermutigt, sich zu melden.
Der Aufruf, sich zu melden erfolgte in erster Linie über die Medien. Diese Anlaufstelle war auch für Opfer zuständig, die in
städtischen Heimen untergebracht waren.
Zu Frage 3.: Die unabhängige Kommission der Stadt Innsbruck hat ihre Arbeit zügig aufgenommen und wird den zuständigen Gremien der Stadt Innsbruck zu jedem einzelnen Fall einen Vorschlag erstatten.
Zu Frage 4.: Meldungen über angebliche
Misshandlungen und Missbräuche betreffen die städtischen Heime Maria Hilf,
Pechegarten und Westendorf. Die strafoder zivilrechtliche Verfolgung von Täterinnen bzw. Tätern wird bzw. wurde geprüft, dürfte aber in den meisten Fällen
wegen Verjährung oder Tod der Täterinnen bzw. Täter nicht mehr möglich sein.
Zu Frage 5.: Die diskutierten Vorfälle beziehen sich allesamt auf eine Zeit vor 1989
unter Geltung einer völlig anderen Gesetzeslage als heute und den damit verbundenen fachlichen Möglichkeiten. Die Verhältnisse heute sind wohl in keiner Weise
mit damals vergleichbar.
Heute wird Kontrolle selbstverständlich
und kritisch sowohl routinemäßig als auch
nach Hinweis auf einen Missstand vorGR-Sitzung 14.4.2011

und wahrgenommen. Dazu kommt aktives
Beschwerdemanagement innerhalb der
Einrichtungen der Jugendwohlfahrt und
die wahrscheinlich viel ausdifferenzierte
Aufsichtsgestaltung durch die Abteilung
Jugendwohlfahrt beim Amt der Tiroler
Landesregierung als Oberbehörde.
Selbstredend sind heute auch gänzlich
andere pädagogische Konzepte in Anwendung, die Kindern und Jugendlichen
einen völlig anderen Stellenwert in der
Mitsprache zuweisen, was ausdrücklich zu
begrüßen ist.
Zu Frage 6.: Jene Mitarbeiterinnen bzw.
Mitarbeiter, die in den Einrichtungen der
Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD) mit Kindern zu tun haben, weisen Ausbildungen folgender Fachrichtungen auf: Sozialpädagogik, Kindergartenpädagogik und Volksschulpädagogik.
Zu Frage 7.: Das "Kontrollsystem" orientiert sich am Einzelfall und der konkreten
Situation des konkret betroffenen
(=untergebrachten) Kindes. Hinzu kommen natürlich völlig andere Grundsätze in
der pädagogischen Arbeit mit Kindern.
Die pädagogischen Mitarbeiterinnen bzw.
Mitarbeiter in den Einrichtungen sind
höchst sensibilisiert, Signale möglicher
Missstände wahrzunehmen, zu erkennen,
zu deuten und anzusprechen. Hinzu
kommen gänzlich andere Unterstützungen
für die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter
als in den in Rede stehenden Zeiten, um
mit schwierigen Situationen fachlich korrekt umzugehen, wie Teambesprechungen
und Supervision sowie die Aufsicht vor Ort
durch die Leitung.
Dennoch bleibt die Arbeit mit Kindern - so
wie jede Arbeit unmittelbar mit Menschen vom Bedarf und von Lösungsmöglichkeiten bei Problemen je nach Einzelfall abhängig. Schließlich gilt natürlich auch zu
diesem Punkt das Prinzip der Aufsicht
durch die Abteilung Jugendwohlfahrt des
Landes Tirol, durch die die fachlichen
Herangehensweisen auch in der Kontrolle
überprüft und abgenommen werden.
Eine Kopie der Anfragebeantwortung wird
dem Anfragesteller sowie allen Klubobleuten in der Sitzung des Gemeinderates
ausgehändigt.