Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_07-April.pdf

- S.86

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- 326 -

27.6

Kindergärten, Dienstzeiten (so
genannter "Radldienst") der Pädagoginnen bzw. Pädagogen
und der Helferinnen bzw. Helfer
(GRin Eberl)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur Anfrage von GRin Eberl und Mitunterzeichnerinnen bzw. Mitunterzeichnern Folgendes
mit:
Zu Frage 1.: Ja.
Zu Frage 2.: Die Öffnungszeit in Kinderbetreuungseinrichtungen setzt sich aus
Kernzeiten und Randzeiten zusammen
(§ 11 Abs. 4, Tiroler Kinderbildungs- und
Kinderbetreuungsgesetz 2010).
In den Kernzeiten ist das gesamte Personal anwesend. Am Nachmittag sind auf
Grund der reduzierten Kinderzahl, weniger
Gruppen geöffnet. Die Einteilung des Personals bzw. die Erstellung des Dienstplans
fällt in den Aufgabenbereich der Führungskraft der jeweiligen Einrichtung. Die
vertraglich geregelte Wochenstundenanzahl des Personals, wird bei Einteilung berücksichtigt und nicht überschritten. Ebenso wird der gesetzlich vorgeschriebene
Mindestpersonaleinsatz (§ 29 Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz 2010) eingehalten bzw. bei der Stadt
Innsbruck auf Grund des hohen Qualitätsanspruches unterschritten.
Eine namentliche Zuordnung von Daten ist
aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht
möglich.
Zu Frage 3.: Siehe Beantwortung zu Frage 2.
Eine Kopie der Anfragebeantwortung wird
der Anfragestellerin sowie allen Klubobleuten in der Sitzung des Gemeinderates
ausgehändigt.

GR-Sitzung 14.4.2011

27.7

Kindergärten, Beanspruchung
des Mittagstisches und Besuch
am Nachmittag (GRin Eberl)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur Anfrage von GRin Eberl und Mitunterzeichnerinnen bzw. Mitunterzeichnern Folgendes
mit:
Siehe beiliegende Anfragebeantwortung
gemäß Bericht des Büros des Magistratsdirektors, vom 11.4.2011.
Eine Kopie der Anfragebeantwortung wird
der Anfragestellerin sowie allen Klubobleuten in der Sitzung des Gemeinderates
ausgehändigt.
28.

Einbringung von Anfragen - Vertagung

29.

Einbringung von Anträgen - Vertagung

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Nach § 38
des bestehenden Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) kann ich
den Schluss der Sitzung auch vor Abarbeitung der vollständigen Tagesordnung verfügen.
Nachdem die Sitzung innerhalb einer Woche nachzuholen ist - angesichts dessen,
dass die nächste Woche die Osterwoche
ist -, besteht darüber Einvernehmen, dass
wir die die Einbringung von Anfragen und
Anträgen in der Sitzung des Gemeinderates am 19.5.2011 fortsetzen?
Beschluss (einstimmig):
Angenommen.