Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 04-April.pdf

- S.66

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"Grundsätzlich ist vorauszuschicken, dass die der Kaufoption zu Grunde
liegende Bebauungsstudie des Architekturbüros Baumschlager und Eberle
aus stadtplanerischer Sicht aus mehreren Gründen, Dichte, Orientierung
der Wohnungen, ungeklärter Denkmalschutz usw., kritisch zu hinterfragen
ist. Dies soll im Rahmen der zu beauftragenden städtebaulichen Studie
Wilten-Ost erfolgen. Die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, geht jedoch davon
aus, dass diese Bebauungsstudie der Architekten im Rahmen der Kaufoptionsvereinbarung nur für die Berechnung des Kaufpreises herangezogen
wird und keinerlei Präjudiz für die künftige Nutzung darstellt."
Diese Stellungnahme ist schon nachvollziehbar. Der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, kann der Kaufpreis egal sein. Laut der Stellungnahme der Mag.Abt. III, Stadtplanung, geht es darum, dass wir ruhig diese Option vergeben
können, aber, was dann konkret in diesem Bereich passiert, ist Ergebnis der
Studie und des Architektenwettbewerbes. Insofern bestätigt mich diese Äußerung, dass es uns als Stadt Innsbruck, wo es nur um Verwertungs-, sozial- oder planerische Interessen geht, nicht egal sein kann, wenn wir uns
jetzt unabhängig davon, welche sozialen Möglichkeiten oder welche Verwertungsmöglichkeiten uns nach dieser Studie auf diesem Areal zur Verfügung stehen, schon im Kaufpreis fixieren. Das ist nicht auf den Gesamtkaufpreis, sondern auf den pro Quadratmeter erzielbaren Kaufpreis bezogen. Es ist nach Abschluss dieser Kaufoption überhaupt nichts mehr offen,
weil darin enthalten ist, dass diese Kaufoption als unwiderruflich gilt.
Wir kennen die Kraft und Macht der "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) und
ihrer Geschäftsführung und deshalb sage nur, dass wir uns von wegen nicht
präjudizieren. Ich sehe mir an, wie sehr dieses Projekt des Architekturbüros
Baumschlager und Eberle dann nicht doch im Stande ist, das, was in diesem Bereich tatsächlich passiert, doch noch in die eine oder andere Richtung zu beeinflussen. So heraushalten wird sich nach dem, was wir heute
beschließen, die "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und
Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) dann nicht, sondern die wird darauf
achten, dass dort möglichst in ihrem Interesse etwas passiert, auf das wir
uns jetzt schon festgelegt haben.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Der nächste zu Wort gemeldete ist GR Engelbrecht, der aber nicht im Sitzungssaal anwesend ist.

GR-Sitzung 24.4.2003