Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 04-April.pdf

- S.67

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Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski übergibt den Vorsitz an
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger.

Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Wir haben sehr viel über
diese Kaufoption an Inhalten, an Darstellungen und an subjektiven Sichtweisen gehört. Ich glaube, man kann sich, wenn man das Ganze betrachtet,
auch ein bisschen an objektive Dinge halten, die vorliegen.
Um gerade diese vorher von StR Mag. Schwarzl zitierte Stellungnahme der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, weiter zu zitieren, und um
auch den Schluss dieser Stellungnahme vorzulesen, kann man auch interpretieren, dass Folgendes in dieser Stellungnahme steht:
"Die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, vertritt die Auffassung, dass die Einräumung einer Kaufoption zum jetzigen Zeitpunkt keine Beeinträchtigung der
Abwicklung des mit der städtebaulichen Studie Wilten-Ost vorgesehenen
Planungsablaufes darstellt. Im Übrigen ist festzustellen, dass die für eine
Annahme der Kaufoption und nachfolgende Neunutzung und Neubebauung des Areals notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen, Umwidmung und Erstellung eines Bebauungsplanes seitens der Stadt Innsbruck noch geschaffen werden müssen und diese auch nach Abschluss der
vorausgehenden städtebaulichen und architektonischen Planung möglich
ist."
Das heißt, dass die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, selbst den Widerspruch,
den die Opposition in diesem Fall aufzeigt, eigentlich nicht so sieht. Die
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, sagt in ihrer Stellungnahme genau etwas anderes aus, nämlich dass kein Widerspruch vorhanden ist, sondern dass diese
Vorgangsweise so zu vertreten ist. Das ist der eine Punkt.
Der zweite Punkt: In dieser Kaufoption ist auch die Bedingung
eines architektonischen Wettbewerbes enthalten. Wir haben gesagt, dass
die vorliegende Studie als Vorstudie für die Ermittlung eines Kaufpreises,
eines Angebotes oder als Grundlage dieses Optionsvertrages dient. Bei einem architektonischen Wettbewerb gehe ich davon aus, dass die Architekten, die sich an diesem Wettbewerb beteiligen, nicht gerade die Vorstudie,
die hier vorliegt, als Grundlage für Wettbewerbsprojekte nehmen werden.

GR-Sitzung 24.4.2003