Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_09-Juni.pdf

- S.12

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Man kann auch eine Erfahrung mitnehmen, wenn man sich für eine Stelle bewirbt, jedoch nicht zum Zuge kommt. Niemand weiß, welche Möglichkeiten in der
großen Einheit der Stadtverwaltung Innsbruck den MitarbeiterInnen noch offen
stehen.
Ich stehe absolut zu diesem Verfahren
und schlage den Antrag des Stadtsenates
mit bestem Wissen und Gewissen vor. Ich
glaube, dass ein Kenner der Stadtverwaltung die Kontrollabteilung führen wird, der
über jeglichen Zweifel erhaben ist und
kann daher dem Gemeinderat diesen Antrag zur Beschlussfassung empfehlen.
GR Mag. Fritz: Ich möchte die Unterstellung bezüglich des Wunschkandidaten zurückweisen. Aus der Sicht der Innsbrucker
Grünen gab es diesen nicht. Es waren vier
hochqualifizierte Bewerber, wobei jemand
aus gesetzlichen Gründen ausgeschieden
werden musste. Im Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) gibt
es eine zwingende Bestimmung, nach der
er sich für diesen Posten nicht bewerben
hätte können. Somit blieben drei Kandidaten übrig, die meinen vollen Respekt haben.
Außerdem ist es auch nicht richtig, dass
bei allfälliger Durchführung eines Hearings
im Kontrollausschuss das Risiko so groß
gewesen wäre, dass in der Presse in untergriffiger Form die Vor- und Nachteile
des einen oder anderen erörtert worden
wären. Das wäre keineswegs unsere Absicht gewesen.
Es ist richtig - wie die Frau Bürgermeisterin sagt -, dass die formale Vorgehensweise so ist, wie sie jetzt durchgeführt wird.
Leiter von Ämtern werden vom Stadtsenat
ernannt. Die Bestellung des Leiters der
Kontrollabteilung ist ganz speziell, da sie
zusätzlich die Zustimmung des Gemeinderates benötigt.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Er ist ein
Spezieller.)
Der jetzige ist sowieso ein Spezieller.
Auch die Funktion ist speziell. Die Bestellung durch den Gemeinderat ist sehr sinnvoll.
Der Leiter der Kontrollabteilung kann seinen amtlichen Aufgaben mit mehr Autorität
und Unabhängigkeit nachkommen, je gröGR-Sitzung 16.6.2011

ßer die Unterstützung des gesamten Gemeinderates ist.
Es ist laut Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) nicht vorgeschrieben, aber auch nicht verboten, dass
von Stadtsenat und Kontrollausschuss ein
gemeinsames Hearing stattfindet, auf dessen Grundlage - wie rechtlich vorgeschrieben - der Stadtsenat den entsprechenden
Bewerber ernennt und dem Gemeinderat
zur nachträglichen Zustimmung vorlegt.
Den Kontrollausschuss in das Hearing
einzubinden, wäre nicht stadtrechtswidrig,
sondern der Sache dienlich gewesen.
GR Hof hat zu Beginn der Tagesordnung
mit einem Absetzungsantrag darauf aufmerksam gemacht, dass diese Vorgangsweise aus der Sicht der Innsbrucker Grünen nicht optimal war. Er wollte dadurch
nicht vierzig Personen fesseln oder ärgern.
GR Hof: GR Mag. Fritz hat bereits einiges
vorweggenommen. Nach dem Zeichen der
Hilflosigkeit vorhin, möchte ich mich jetzt
kurz halten und nur drei Punkte ansprechen.
Ich möchte Dr. Graziadei noch einmal für
seine Arbeit recht herzlich danken.
Dr. Graziadei, ich glaube Du hast für die
Stadt Innsbruck sehr viel geleistet und
sehr viel erreicht. In der relativ kurzen Zeit,
in der ich Mitglied im Kontrollausschuss
bin, hast Du mit Deinen MitarbeiterInnen
allein mit der Arbeit bezüglich der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG)
und an vielen kleineren Themen der Stadt
Innsbruck einen enormen Nutzen gebracht. (Beifall)
(Bgm.-Stellv. Gruber: Dieser Teil war bis
jetzt gut.)
Der nächste Teil könnte dem Vorsitzenden
vielleicht auch gefallen, da er ja selber
Mitglied im Kontrollausschuss war, aber
als Bürgermeister-Stellvertreter ausscheiden musste.
Ich glaube inzwischen, dass diese Geschichte jetzt vielleicht nicht so schlecht
gelaufen ist. In Wirklichkeit wird es uns im
Kontrollausschuss bis zum Ende der Legislaturperiode keine Probleme mehr machen. Ich finde es schade, dass heute GR
Dr. Schuchter nicht hier ist. Wir werden im