Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 2011_09-Juni.pdf
- S.20
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GR Federspiel dahingehend äußert, dass
das Stimmverhalten davon abhängt, ob
ein Herr fesch ist oder nicht. Bitte, wo sind
wir denn?
Es ist so angekommen. Ihr wolltet dagegen stimmen. Jetzt hat GR Weiskopf gegoogelt und nach Ansicht des Fotos
stimmt man nun anders. Das bestätigt
mich in meiner Vorgehensweise mehrfach,
es im kleinen Stadtsenat zu machen, um
unsere MitarbeiterInnen nicht solchen Beurteilungen auszusetzen. Entschuldigung,
ich werde deshalb jetzt wirklich lauter.
GR Federspiel, das ist ungeheuerlich!
Bgm.-Stellv. Gruber: Wir schreiten zur
Abstimmung.
Beschluss (einstimmig; bei Stimmenthaltung FPÖ, FREIHEITLICH UND FREI und
2 RUDI; 4 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenates vom
1.6.2011 (Seite 415) wird angenommen.
kostenzuschuss in der Höhe von
€ 34.530,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übernimmt
den Vorsitz von Bgm.-Stellv. Gruber.
GR Wanker referiert die Anträge des Ausschusses für Finanzen und Subventionen
vom 7.6.2011:
10.
Nachtragskredite zum ordentlichen Haushalt 2011 und 2012
Beschluss (einstimmig):
Anträge des Ausschusses für Finanzen
und Subventionen vom 7.6.2011:
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich darf und
werde im Rahmen der Berichte des Kontrollausschusses den Dank an den bisherigen Leiter der Kontrollabteilung richten.
Die Nachtragskredite zum ordentlichen
Haushalt 2011und 2012 werden gemäß
Beilage genehmigt.
Weiters ersuche ich Dr. Holas oder
Mag. Neu, Dr. Fankhauser persönlich von
seiner Bestellung zum Leiter der Kontrollabteilung zu informieren.
11.
Nachtragskredit zum außerordentlichen Haushalt 2011
Mehrheitsbeschluss (gegen 8 GRÜNE):
Antrag des Ausschusses für Finanzen und
Subventionen vom 7.6.2011:
9.
IV 5444/2011
Collegium der Gesellschaft Jesu
- Canisianum, Sanierung der
Kastenfenster - dritter Bauabschnitt, Tschurtschenthalerstraße Nr. 7, Förderungsansuchen nach dem Tiroler Stadtund Ortsbildschutzgesetz 2003
(SOG)
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 8.6.2011:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck dem
Eigentümer des Objektes Tschurtschenthalerstraße Nr. 7, Collegium der Gesellschaft Jesu - Canisianum, für die Sanierung der Kastenfenster - dritter Bauabschnitt - einen nicht rückzahlbaren Bau-
GR-Sitzung 16.6.2011
Der Nachtragskredit zum außerordentlichen Haushalt 2011 wird gemäß Beilage
genehmigt.
StRin Dr.in Pokorny-Reitter referiert die
Subventionsanträge des Ausschusses für
Bildung, Gesellschaft, Kinder- und Jugendbetreuung, vom 8.6.2011: