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Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_09-Juni.pdf

- S.30

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- 435 -

Bebauungsplanentwurf rechtlich nicht zu
beanstanden.
Auch im Stadtsenat gab es ein Bauverfahren in zweiter Instanz. Dabei ging es um
dasselbe Problem. Hier hat der Stadtsenat
völlig zu Recht einen Einspruch gegen das
jetzt vorliegende Bauprojekt abgewiesen.
Das was dort entsteht ist etwas, das ich
mir hoffentlich in der Stadt nie wieder anschauen muss. Es ist das Ergebnis dessen, dass sich über dreißig Jahre ursprüngliche Planungsvorstellungen für
diesen Bereich nicht als haltbar erwiesen
haben oder nicht zu Ende gebaut wurden.
Unter neuen EigentümerInnenverhältnissen musste irgendetwas Neues geplant
werden, das rechtlich gerade noch passt.
Ich sehe keinen rechtsstaatlichen Einwand
gegen diesen Bebauungsplan und muss
deshalb - auch wenn mir das Ergebnis
nicht gefällt - zustimmen. Ich habe vollstes
Verständnis für die KollegInnen aus meiner Fraktion, die der Meinung sind, dass
das, was dort entsteht so "grauslich" wird
und sie deshalb einem solchen Bebauungsplan aus gutem Gewissen nicht zustimmen.
Der Fall ist sehr problematisch und ich hoffe, dass wir gerade durch vorausschauende, großräumige Planungen das Entstehen solcher Lücken und Lückenverbauungen, wie das hier der Fall ist, nicht sehr oft
erleben müssen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich möchte
den Obmann des Bauausschusses um
Aufklärung bitten, was wir heute zu beschließen haben. Was tritt in Kraft, wenn
wir es nicht beschließen? Das wäre durch
diesen damaligen Fehler für die NachbarInnen eigentlich der schlechtere Fall.
GR Ing. Krulis: Ich kann hier gerne Auskunft geben. Man muss sich die Situation
vorstellen. Das ist eine Parzelle, auf der
gebaut wurde. Die Leute auf dieser Parzelle wissen aber auch, wie der Bebauungsplan auf der Nachbarparzelle aussieht. Das wurde ja nicht in einer Nachtund Nebelaktion verändert. Es war immer
klar, dass auf dieser Bauparzelle im Rahmen des gültigen, alten Bebauungsplanes
und im Rahmen der Tiroler Bauordnung
(TBO) nach den normalen Abstandsbestimmungen gebaut werden kann.
GR-Sitzung 16.6.2011

Mir wäre es auch lieber, wenn ich dort weiterhin, wie seit zwanzig oder dreißig Jahren, eine schöne Aussicht und eine Wiese
vor dem Haus hätte.
Man muss jedoch sagen, dass eine gewisse Rechtsstaatlichkeit und Verlässlichkeit gegeben sein muss. Wenn ich als
GrundeigentümerIn einen Grund besitze
und gewisse Bestimmungen auf dieser
Liegenschaft habe, gelten sie für mich und
auch für die NachbarInnen.
Wenn man sich im Modell den bestehenden Baukörper ansieht, wo es die EinspruchswerberInnen gab und das, was
neu gebaut wird, sieht man, dass das, was
daneben steht, noch wesentlich höher ist.
GR Mag. Fritz hat richtig gesagt, dass
nach der Tiroler Bauordnung (TBO) die
Abstände wesentlich größer sein müssten
als beim kleineren Projekt, welches jetzt
gebaut wird, wo die Abstände nach der Tiroler Bauordnung (TBO) natürlich eingehalten werden.
Die Frau Bürgermeisterin war bei dieser
Besprechung mit den NachbarInnen …
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Bei mehreren.)
… bei mehreren dabei. Es ist so, dass
man jetzt gegenüber dem alten, gültigen
Bebauungsplan von Seiten des Bauwerbers freiwillig vier Meter von der Grenze
weiter abrückt. Das ist jetzt in diesem Plan
geregelt. Trotzdem werden die Leute dort
nie zufrieden sein, weil sie gewohnt waren, dass dort bisher immer frei war.
Was passiert in Wirklichkeit dort? Wir haben dort eine Parzelle, wo jemand im
Rahmen der ganz normalen Abstandsbestimmungen gemäß Tiroler Bauordnung
(TBO) ein Projekt errichtet. Wir hätten in
vielen Fällen wahrscheinlich ähnliche Diskussionen, wenn daneben ein höheres
Projekt, aufgrund von alten bzw. ganz alten Bestimmungen, stehen würde. Das ist
die Problematik.
Rechtlich ist alles vollkommen in Ordnung.
Man kann dem Bauwerber keinen Vorwurf
machen und muss ihm sogar dankbar
sein, dass er jetzt freiwillig einen Schritt
zurück macht, um mit den NachbarInnen
auszukommen.