Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 2011_09-Juni.pdf
- S.31
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Dass es auf der anderen Seite einen anderen Konflikt mit einem Objekt gibt, wo es
um die Diskussion eines Stiegenhauses
geht, hat mit dieser Sache nichts zu tun.
Ich hoffe, dadurch aufgeklärt zu haben.
GR Buchacher: Als Mitglied des Bauausschusses lernt man immer wieder dazu
und muss sich auch selbst Fehler eingestehen.
Ich habe gegenüber den AnwohnerInnen,
die sich zu Recht über diese Vorgangsweise aufregen, den Fehler eingestanden.
Es ist auch seitens der Beamten ein Fehler eingestanden worden.
Es gab auch Vorhaltungen, dass man am
grünen Tisch über Dinge entscheidet und
sich nicht darum kümmert, wie es in der
Praxis tatsächlich aussieht. Es war nicht
richtig, dass keine Besichtigung des Bauausschusses erfolgt ist.
Es ist Tradition, dass es beschlossene
Sache ist, auch wenn nur ein Mitglied im
Bauausschuss eine Besichtigung beantragt. Das ist eine gute Einrichtung.
Ich sage zu diesem Fall nicht mehr viel.
Uns wurde über dieses Projekt in der Sitzung des Bauausschussses nicht alles
gesagt. Ich bin kein Jurist und maße mir
auch nicht an, zu sagen, dass rechtlich alles einwandfrei wäre. Das werden jetzt leider Gerichte entscheiden und am
25.6.2011 wird es in der Öffentlichkeit bei
der Sendung "Bürgeranwalt" behandelt.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass sich die
Verantwortlichen dieser Sendung vorher
rechtlich schlau machen, bevor sie einen
Bericht bringen. Wir werden sehen, wer
Recht hat.
Ich habe in der letzten Sitzung des Bauausschusses gesagt, dass ich dieser Sanierungsmaßnahme - viel mehr als ein
Sanierungsbeschluss ist das nicht - in dieser Situation, wo meiner Meinung nach
rechtlich alles offen ist, sicher keine Zustimmung gebe. Ich mache das in gutem
Einvernehmen mit den AnwohnerInnen.
Deshalb wird die SPÖ diesem Antrag nicht
zustimmen.
GR Ing. Krulis: Falls heute keine Mehrheit
erreicht wird, behält der alte Plan die Gültigkeit und dadurch kann auf der einen
Seite ganz an die Grundstücksgrenze herGR-Sitzung 16.6.2011
angebaut werden. Ansonsten müssen
nach diesem Plan vier Meter abgerückt
werden. Ich hoffe, dass das bei der Abstimmung jedem bewusst ist.
StRin Mag.a Pitscheider: Der große Fehler bei diesem Grundstück ist meiner Recherche nach im Jahre 1986 passiert. In
den 70er-Jahren wurde gemäß Bebauungsplan so gebaut, dass der Lückenschluss ein Geschoss mit geschlossener
Bauweise hat.
Bereits im Jahre 1985 ist der Grundstücksbesitzer, welcher im östlichen Block
die erste Wohnung besitzt, mit der Bitte an
die Stadt Innsbruck herangetreten, nicht
ein, sondern zwei Geschosse zu errichten,
da es ohnehin nur seine Wohnung betrifft.
Aus irgendeinem Grund wurde es dann
geändert.
Diese zwei Geschosse waren in der Höhe
nicht definiert. Wenn es heute abgelehnt
wird, kann eine Höhe herauskommen, die
nur mehr "greulich" ist …
(GR Ing. Krulis: Das geht schon nach der
Tiroler Bauordnung {TBO} nicht. Bleiben
wir bei den Fakten.)
… mit dem, dass auch dazugebaut werden kann und nicht wie jetzt, vier Meter
Abstand sein muss.
Denjenigen, die es dann gekauft haben,
kann man keinen Vorwurf machen. Sie
haben es in gutem Gewissen mit dem
Plan gekauft, dass sie das bauen können.
Dass es im Jahre 1986 andere Verhältnisse gab, da der Grundstücksbesitzer auch
der Besitzer der Wohnung war, die es am
meisten betrifft, kann den neuen BesitzerInnen nicht zum Vorwurf gemacht werden.
Ich möchte für meine Person Stimmenthaltung anmelden und hoffe, dass so etwas
nicht wieder passiert.
GR Federspiel: Ich habe nur eine kurze
Frage zu dieser Geschichte. Nach Auskunft der Rechtsvertretung wird behauptet,
dass eine angebliche Falschauskunft der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, zugrunde liegen soll.
Gibt es diese Falschauskunft und ist das
nachweisbar?