Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 2011_09-Juni.pdf
- S.32
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 437 -
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Eine Falschauskunft worüber?)
Zum gesamten Projekt. Damals zur Open
House Bauträger GmbH. Wir erhielten die
Auskunft, dass laut Bebauungsplan eine
geschlossene Bauweise vorgesehen war.
Das war jedoch nicht der Fall. Es wird zumindest so angeführt. GR Ing. Krulis, ich
stelle deshalb die Frage an Dich.
GR Ing. Krulis: Die Frage müsste an die
Mag.-Abt.-III, Stadtplanung, gerichtet werden. Ich bin kein Beamter der Stadt Innsbruck. GR Federspiel, für uns war wichtig,
dass wir wissen wollten, ob hier - immer im
Rahmen dieser gültigen Bebauungspläne,
die ja keine Geheimpapiere sind, sondern
aufliegen - etwas abweichend errichtet
wurde. Uns gegenüber wurde das immer
klar verneint.
GR Federspiel: Ich verstehe das schon.
Die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, ist hier
explizit noch einmal erwähnt.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Das ist Gegenstand des Verfahrens. Die Auskünfte,
die gegeben wurden oder nicht, werden ja
widerlegt oder bestätigt. Eine Auskunft der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, bindet ja nicht
den Bauausschuss. Das ist ja ganz ein
anderes Verfahren. Es hat hier wahrscheinlich fünfzig Auskünfte gegeben. Die
Frage ist, welche gemeint wird. Ich kann
das aber verneinen.)
Ich kenne einige Sachen aus der Mag.Abt. III, Stadtplanung, wo dieses Problem
so erläutert wird, dass schon gewisse
Fehlauskünfte vorhanden sind. Ich kann
es jedoch nicht nachweisen.
GR Ing. Krulis: Ich glaube, dass es wichtig ist, im Zweifelsfalle zur Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, zu gehen, sich die gültigen
Pläne zu holen und erläutern zu lassen.
Für einen Laien ist es nicht immer leicht,
einen Plan zu lesen, was der Bebauungsplan bedeutet und welche Dinge gegenüber der Tiroler Bauordnung (TBO) usw.
einzuhalten sind.
GR Mag. Fritz, Du kennst die Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, auch sehr gut. Dort ist man
immer bereit, ordentlich Auskunft zu geben.
Ich erlebe es auch, dass es ab und zu
vorkommen kann, dass etwas falsch interGR-Sitzung 16.6.2011
pretiert wird. Wenn Leute zu mir kommen
und in irgendeiner Sache intervenieren,
sage ich ihnen, dass sie den normalen
Amtsweg gehen und ein Ansuchen stellen
sollten. Dann erhält man klare Auskünfte.
Oft wird bereits das Reden mit jemandem
als Zustimmung zu irgendeinem Projekt
interpretiert, das vielleicht rechtlich überhaupt nicht möglich ist. Man muss hier
immer vorsichtig sein.
Das einzige, was man daraus lernen kann
ist, dass man bei Parzellen, die so knapp
beieinander liegen, überlegen muss, ob
auch tatsächlich etwas errichtet werden
soll, was aus heutiger Sicht nicht diesen
engen Abstand haben kann. Diejenigen,
die sich jetzt wehren, sind in einem hohen
und die anderen in einem niedrigen Haus
und haben jetzt einen wesentlich größeren
Abstand - nicht in Metern, sondern in Relation zur Höhe.
GR Dipl.-Ing. Pertl, weiß auch, dass die
Abstandsbestimmungen gelten. Das ist
das 0,6-fache der Wandhöhe. Bei drei Geschossen mit neun Metern sind das bereits 5,40 m. Das geht dann so weiter.
Die Angst von StRin Mag.a Pitscheider,
dass hier etwas Überdimensionales hineingebaut wird, ist unbegründet, da das
vom Projekt und den Abständen her nicht
möglich ist.
Am Tag nach dem Bauausschuss hatten
wir gemeinsam mit der Frau Bürgermeisterin mit den BewohnerInnen und nachher
mit den Bauträgern eine Besprechung.
Dabei hat die Frau Bürgermeisterin auch
das reduzierte Projekt vorgestellt. Es war
eine sehr gute Stimmung und man hatte
den Eindruck, dass es jetzt passt und die
Leute informiert sind.
Nach einer Woche ging das Rad - nicht
bei mir, aber bei anderen - wieder los. Es
hieß, dass es keine Auskunft gäbe und
man keine Pläne erhalte. Das war verwunderlich. In diesem Haus gibt es einige
Leute, die sich damit nicht abfinden wollen, dass es jetzt eine andere Aussichtssituation gibt als zuvor.
Mit solchen Sachen werden wir dauernd
konfrontiert. Ich denke dabei an die Entwicklung in Hötting-West, Lohbach, Europaheim, Posthäuser usw. Hier waren