Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 2011_09-Juni.pdf
- S.89
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schaftsvertrages u.a. auch die Ausübung der von der Gesellschaft erlangten Gewerbeberechtigungen und Konzessionen sowie alle Handlungen, Geschäfte und Maßnahmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes förderlich erscheinen, insbesondere der Erwerb und
die Pachtung von Unternehmen sowie die Beteiligung an anderen Gesellschaften. Darüber hinaus ist lt. § 2 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages auch die Vermietung und Verpachtung von Liegenschaften und
Gebäuden im Unternehmensgegenstand inkludiert.
4.2 Stammkapital
Höhe des Stammkapi- Das Stammkapital der RSZ beträgt unverändert € 37.000,00, es ist
tals und aktuelle Auf- ausschließlich durch Bareinlagen aufgebracht. Die Stammeinlagen sind
teilung der Gein folgendem Verhältnis auf die Gesellschafter verteilt:
schäftsan-teile
Gesellschafter
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
99,00 %
36.630,00
Stadtgemeinde Innsbruck
1,00 %
370,00
100,00 %
37.000,00
Stammkapital
Korrekte Firmenbezeichnung
in €
Die Kontrollabteilung stellte im Zuge der Prüfung der gesellschaftsrechtlichen Grundlagen und der in diesem Zusammenhang vorgenommenen Einschau in das Firmenbuch sowie in den zu Prüfzwecken vorgelegten aktuellen Gesellschaftsvertrag fest, dass dort noch immer die
alte Gesellschaftsform „KEG“ der nunmehrigen Innsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG evident gehalten wird. In Anbetracht der Tatsache,
dass die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KEG seit 01.01.2009 in
der Rechtsform einer GmbH & Co KG geführt wird, empfahl die Kontrollabteilung, die erforderlichen Änderungen im Gesellschaftsvertrag
bzw. im Firmenbuch zu veranlassen. Im Anhörungsverfahren bestätigte
der Geschäftsführer der RSZ, dass die entsprechenden Änderungen
veranlasst werden.
4.3 Organe der Gesellschaft
Organe
Die Organe der Gesellschaft bilden der Geschäftsführer und die Generalversammlung.
Geschäftsführung
Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer, der gem. § 15 Abs. 1
GmbHG in Verbindung mit § 5 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages von
den Gesellschaftern bestellt wurde. Der amtierende Geschäftsführer
vertritt die Gesellschaft seit 23.09.2008 selbständig.
Verantwortung des
Geschäftsführers
Dem Geschäftsführer obliegt die gesamte Leitung der Gesellschaft und
ihrer Einrichtungen sowie lt. § 18 Abs. 1 GmbHG auch die gerichtliche
und außergerichtliche Vertretung des Unternehmens. Er hat nach § 25
Abs. 1 GmbHG die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines
ordentlichen und gewissenhaften Kaufmannes zu führen und dabei die
einschlägigen Gesetze, die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages
und die Beschlüsse der Generalversammlung zu beachten.
Bestellung des derzeit Mit Umlaufbeschluss vom 23.09.2008 haben die Gesellschafter der
amtierenden GeRSZ zur Kenntnis genommen, dass der am 05.02.2004 bestellte Geschäftsführer mit Wirkung vom 23.09.2008 von seiner Funktion zurückschäftsführers
Zl. KA-01197/2011
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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