Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 2011_09-Juni.pdf
- S.100
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der Geschäftsführer der RSZ, dass der Empfehlung der Kontrollabteilung entsprochen werden wird.
Wertanpassung des
Pachtzinses
Die Kontrollabteilung stellte unter Hinweis auf den bereits zitierten Beschluss des Stadtsenates vom 01.12.2004 fest, dass die RSZ derzeit
einen einheitlichen Pachtzins für alle städt. Grundstücke, einschließlich
des Baurechtsgrundstückes, zu bezahlen hat, obwohl sich der in den
diversen Pachtverträgen festgelegte Ausgangswert in einer Bandbreite
von ATS 0,90 bis ATS 2,80 je Quadratmeter bewegt. Eine schriftliche
bzw. vertragliche (Zusatz-)Vereinbarung zwischen der Stadtgemeinde
Innsbruck und der RSZ im Hinblick auf die Abkehr von den ursprünglichen Vereinbarungen in den Pachtverträgen bzw. der Anwendung des
neuen (mit Beschluss des Stadtsenates vom 01.12.2004 genehmigten)
Modus der Berechnung des Pachtzinses konnte die Kontrollabteilung
aus den im Rahmen der Prüfung vorgelegten Unterlagen nicht entnehmen. Ergänzend eingeholte mündliche Auskünfte ergaben auch keinen
Hinweis auf eine derartige vertragliche Aktualisierung.
Darüber hinaus konnte die Kontrollabteilung den von der Rechtsabteilung der IISG mit Schreiben vom 15.11.2004 vorgeschlagenen und
vom Stadtsenat am 01.12.2004 beschlossenen – für alle städt. Grundstücke im Bereich der Reitanlage Igls einheitlichen – Pachtzins in seiner Höhe nicht schlüssig nachvollziehen. Auffällig im rechnerischen
Nachvollzug war jedenfalls, dass in den der Kontrollabteilung zur Verfügung gestellten Prüfungsunterlagen offensichtlich der VPI 1996 mit
dem Ausgangsmonat Feber 1999 verwendet worden ist, während nach
Ansicht der Kontrollabteilung der VPI 1996, richtigerweise mit dem Basismonat Feber 1998, anzuwenden gewesen wäre.
Die Kontrollabteilung empfahl, den geänderten Sachverhalt hinsichtlich
der Berechnung des Bestandzinses der an die RSZ verpachteten städt.
Grundstücke in schriftlicher Form zwischen der Stadtgemeinde Innsbruck und der RSZ neu zu dokumentieren und/oder zu ergänzen. Zudem müsste nach Meinung der Kontrollabteilung auch der zur Anwendung gelangende einheitliche Pachtzins für die städt. Grundstücke im
Bereich der Reitanlage Igls überprüft und gegebenenfalls korrigiert
werden. Bis dato verrechnete Pachtentgelte wären aus Sicht der Kontrollabteilung auch hier aufzurollen und die – zugegebenermaßen –
geringen Differenzbeträge auszugleichen. Dieser Empfehlung der Kontrollabteilung wird der Geschäftsführer gemäß seiner Stellungnahme
entsprechen.
Von privaten Eigentümern gepachtete
Grundflächen
Die RSZ hatte zum Prüfungszeitpunkt der Kontrollabteilung – neben
den Pachtgrundstücken der Stadtgemeinde Innsbruck – vier weitere
Grundstücke im Bereich der Reitanlage Igls von dortigen Liegenschaftseigentümern gepachtet.
Gst 767 KG Igls
Die zu ¼ und ½ bücherlichen Miteigentümer der Liegenschaft in
EZ 90002 GB 81112 Igls, zu der u.a. das Gst 767 gehört, haben dieses
Grundstück mit Pachtvertrag vom 28.07.1999 an die Reitsportzentrum
Polai GmbH (in Gründung) mit Wirkung vom 01.01.1999 verpachtet.
Der Pachtvertrag wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Alle Rechte und Pflichten aus diesem Pachtvertrag sind auf die Reitsportzentrum Igls GmbH als Rechtsnachfolgerin der Reitsportzentrum
Polai GmbH übergegangen.
Zl. KA-01197/2011
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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