Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 2011_09-Juni.pdf
- S.116
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Aufgabenstellung
In der Geschäftseinteilung des Magistrates als Teil der MGO sind alle
jene Agenden aufgezählt, die vom Amt für Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit als Ganzes wahrzunehmen sind, wobei die Aufgaben
des Fundbüros global mit „Fundwesen“ tituliert sind.
Produktbeschreibung
Laut Produktliste des Referates Bürgerservice und Fundbüro umfasst
das Produkt Fundwesen die Entgegennahme und Verwahrung der im
örtlichen Wirkungsbereich der Stadtgemeinde Innsbruck aufgefundenen Fundgegenstände und die Verständigung der Verlustträger. Weiters wird über die Internetplattform www.fundamt.gv.at die Erfassung
und Auskunft über Funde und Verluste ermöglicht und für die Verlustträger die Vormerkung von verlorenen oder vergessenen Gegenständen geboten.
Kostenzuordnung
In der Kostenrechnung werden die Aufwendungen im Zusammenhang
mit dem Fundwesen auf dem Kostenträger 1410031 zusammengefasst.
Personalausstattung
Mit dem Produkt Fundwesen waren zum Prüfungszeitpunkt zwei Mitarbeiter ganztägig befasst, wobei eine Bedienstete zu rd. 26 % ihrer Arbeitszeit auch im Auskunfts-, Beratungs- und Beschwerdedienst im
Bürgerservice(büro) tätig war.
4 Vorlaufkosten
Adaptierungsmaßnahmen und Einrichtung
Die Übertragung des Fundwesens in den Zuständigkeitsbereich des
Stadtmagistrates Innsbruck erforderte im Vorfeld die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen. Einer Beantwortung zu einer Anfrage in
der Sitzung des GR vom 22.5.2003 war zu entnehmen, dass sich die
Vorlaufkosten für die räumliche Sanierung, die technischen Adaptierungsmaßnahmen sowie für die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen mit rd. € 53,1 Tsd. Zu Buche schlugen.
Mietkosten
In Ergänzung dazu wies die Kontrollabteilung darauf hin, dass die
Stadtgemeinde Innsbruck für die Unterbringung des Fundbüros Räumlichkeiten anmieten musste. Diese befinden sich im Parterre des Objektes Fallmerayerstraße 2, welches sich im Eigentum der IIG & Co KG
befindet. Der monatliche (Netto)Hauptmietzins beträgt € 769,42 und
wird im TA 029000 - Amtsgebäude unter der Post „Mietzinse“ erfasst.
Personalerfordernis
Zur Erledigung der Aufgaben des Fundwesens sind dem Amt für Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit seinerzeit 1 ½ C/c-Posten zugewiesen worden, die Personalrekrutierung erfolgte aus verfügbaren
Ressourcen des Stadtmagistrates. In diesem Zusammenhang bemerkte die Kontrollabteilung, dass ein Bediensteter tatsächlich in der VGr. b
eingestuft ist. Im Vergleich dazu wurde auch auf den allgemeinen Teil
der Erläuterungen zur SPG-Novelle 2002 hingewiesen, wonach vor der
Übertragung des Fundwesens die Dienstposten der in den Fundämtern
der Bundespolizeidirektionen beschäftigt gewesenen Bediensteten (mit
Ausnahme der Bundespolizeidirektion Wien) in der Funktionsgruppe
A 3/3, welche der früheren VGr. C/c im Bundesschema entspricht, systemisiert waren und das Fundamt der Bundespolizeidirektion Innsbruck
Ende 2001 mit einem Mitarbeiter der Funktionsgruppe A3/3 besetzt
war.
Zl. KA-03442/2011
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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